Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere 10 Jahre hat im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit gefunden.
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Die Mitgliedstaaten, die gegen den Kommissionsplan gestimmt oder sich enthalten haben, repräsentieren fast 60 Prozent der EU-Bevölkerung. Die Entscheidung liegt jetzt bei der EU-Kommission. Diese hat nach der Abstimmung bereits angekündigt, Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Man reibt sich schon die Augen, dass die EU-Kommission ihren Plan für eine zehnjährige Verlängerung von Glyphosat weiter durchziehen will – obwohl eine klare Mehrheit der EU-Bevölkerung dagegensteht. Die Kommission täte gut daran, den Bürgerwillen zumindest in ihre Entscheidung einzubeziehen. Zu gewichtig sind die Bedenken der Mitgliedsstaaten, was eine Wiedergenehmigung angeht: Die Kommission kann eben nicht ausschließen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet. Wir haben in Brüssel wiederholt klargemacht, wie entscheidend es ist, das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Deutschland hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat deshalb nicht zugestimmt. Zur Wahrheit gehört: Ich hätte gerne gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Auch wenn es wie eine Ablehnung gewertet wird: Mein Ministerium musste sich letztlich in Brüssel enthalten, weil es im Bundeskabinett keine gemeinsame Position gab. Mein Ministerium wird nun sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen.“
Damit auch in 10, 20 oder 50 Jahren stabile Ernten möglich sind, muss die Artenvielfalt als Grundlage der Landwirtschaft erhalten bleiben. Um die Betriebe dabei zu unterstützen, ihre Pflanzen nachhaltig gesund zu halten, entwickelt das BMEL unter anderem ein Pestizidreduktionsprogramm, verbessert die Möglichkeiten, in den Ökolandbau einzusteigen und stärkt Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Unkrautvernichter Glyphosat: EU-Kommission wird Zulassung um zehn Jahre verlängern
Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023 einen Beschluss zu fassen. Am 15.12.2023 läuft die geltende Genehmigung aus.
Verlängerung um zehn Jahre – mit Bedingungen und Einschränkungen
Gestützt auf umfassende Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Genehmigung für Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren erneuern - vorbehaltlich bestimmter neuer Bedingungen und Beschränkungen: Die Beschränkungen umfassen ein Verbot der Verwendung zur Austrocknung vor der Ernte und die Verpflichtung zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Organismen, die nicht zu den Zielgruppen gehören.
Mitgliedstaaten können nationale Verwendung weiter beschränken
Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie können deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene auch weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.
Quelle: BMEL / EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 17. November 2023