Auch wenn die globale Luftfrachttonnage seit zwei Jahren erstmals wieder leicht wächst, bleibt die wirtschaftliche Lage der deutschen Luftfrachtspeditionen weiterhin angespannt. Internationale Krisen wie der russische Angriff auf die Ukraine und die erneut unsichere Lage in Nahost sowie die anhaltend schwache Konjunktur bremsen den Mengenauftrieb und verfestigen das niedrige Erlösniveau.
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Die negativen wirtschaftlichen Folgen der gesunkenen Transportnachfrage bei Industrie und Handel sowie des weltweiten Konsumrückgangs dürfen nicht durch Wettbewerbsnachteile des Luftfrachtstandorts Deutschland verstärkt werden, lautet ein Fazit der 8. Luftfrachttagung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik am 15. November 2023 am Airport Frankfurt/Main.
Mit 3,47 Millionen Tonnen liegt das über deutsche Flughäfen mehrheitlich von Speditionen abgewickelte Luftfrachtaufkommen in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 8,3 Prozent unter den Vorjahreswerten und damit 2,5 Prozent unter dem Vor-Covid-Niveau im Jahr 2019. In dieser angespannten Marktlage darf Politik die Wettbewerbssituation der deutschen Luftfrachtlogistik nicht zusätzlich durch einseitige gesetzliche Rahmenbedingungen schwächen.
„Wenn das Luftfahrt-Bundesamt die Brüsseler Luftfrachtsicherheitsregeln für Deutschland strenger auslegt als die Sicherheitsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten, dann leidet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Speditionshäuser im europäischen Vergleich. Luftfracht-Tonnage wandert schließlich an ausländische Flughäfen ab“, warnt Timo Stroh, Vorsitzender des DSLV-Luftfrachtausschusses und Mitglied im Erweiterten Präsidium des DSLV. Fracht-Kontrollverfahren wie das Remote Explosives Scent Tracing (REST) sind an europäischen Hub-Flughäfen in Frankreich und in den Niederlanden im Einklang mit EU-Recht Standard; in Deutschland ist das Verfahren weiterhin nicht zugelassen. Paradoxerweise wird ein im EU-Ausland erteilter Sicherheitsstatus – unabhängig davon, wo und mit welchem Sicherheitsverfahren dieser erworben wurde – für eine Exportfracht von deutschen Behörden grundsätzlich anerkannt. Stroh fordert: „Der Gesetzgeber muss zügig evaluieren, inwieweit die Anwendungsbedingungen in Deutschland anzupassen sind“.
Quelle: DSLV
Veröffentlichungsdatum: 20. November 2023