Am 10. Oktober 2023 hat die Europäische Kommission entschieden, die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (GVO) nicht zu verlängern. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass diese Gruppenfreistellungsverordnung den Wettbewerb im Schifffahrtssektor nicht mehr fördert und lässt sie daher am 25. April 2024 auslaufen.
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Die 2009 eingeführte GVO wurde konzipiert, um Leistungsfähigkeit und Effizienz in der Seeschifffahrt zu stärken. Sie ermöglicht Reedereien unter bestimmten Voraussetzungen, gemeinsame Seefrachtverkehrsdienstleistungen als Konsortium durchzuführen, ohne dabei in den Verdacht eines kartellrechtswidrigen Verhaltens zu geraten. Es handelt sich somit um außerordentliche Freistellungen von Reedereien vom allgemeinen EU-Kartellrecht.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 22. November 2023