Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung. Das ist das Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes, die am Mittwoch, dem 22. November, dem Bundestag vorgelegt wurde.
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Die Verhandlungsposition der Lieferanten wurde durch die Verbote unlauterer Handelspraktiken im Gesetz deutlich gestärkt. Vor allem bei verspäteten Kaufpreiszahlungen gibt es Besserung für kleinere Betriebe: Während 50 Prozent der Lieferanten in den drei Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes durch verspätete Zahlungen belastet waren, sind es aktuell noch 31 Prozent.
Zu den Evaluierungsergebnissen des AgrarOLkG erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick: „Landwirtinnen und Landwirte sollen auskömmlich wirtschaften können und für ihre Leistungen anständig bezahlt werden. Sie haben jedoch oft weniger Verhandlungsmacht und damit häufig das Nachsehen. Genau hier setzt das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz an – und es trägt bereits Früchte. Die Evaluierung zeigt, dass Verträge zugunsten kleiner Erzeugerinnen und Erzeuger angepasst wurden und unlautere Praktiken zurückgegangen sind. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen. Die Evaluierung zeigt, dass wir weitere Hebel im Gesetz brauchen, um die Fairness in der Wertschöpfungskette weiter zu stärken.“
Die Evaluierungsergebnisse machen deutlich, wo noch Handlungsbedarf besteht. So müssen Ausweichbewegungen besser verhindert werden, mit denen verbotene Praktiken umgangen werden sollen. Auch werden weiter problematische Praktiken angewendet, beispielsweise unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen. Weiter, so der Bericht, dürften etablierte Geschäftsmodelle nicht erschwert werden, die allgemein als fair angesehen werden.
Der Bericht zur Evaluierung des AgrarOLkG hat auch ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten geprüft. Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass ein solches Verbot mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Bericht zeigt außerdem, dass sich der Anwendungsbereich des Gesetzes für Lieferanten bestimmter Produkte wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen zwischen 350 Millionen und vier Milliarden Euro bewährt hat. Der Anwendungsbereich ist bislang bis zum 1. Mai 2025 befristetet. Auf Grundlage des Berichtes kann im Deutschen Bundestag nun über eine Verlängerung dieser Befristung sowie über die Frage des Verbots des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten beraten werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird auch über das AgrarOLkG hinaus weitere Instrumente zur Stärkung der landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeuger in der Lebensmittelwertschöpfungskette aufgreifen und ausbauen. Es wird geprüft, wie die Marktbeobachtung als Informationsgrundlage für unternehmerische Entscheidungen noch besser genutzt werden kann. Und nicht zuletzt wird das BMEL die Branchenmitglieder auf bestehende Handlungsoptionen für fairere Lieferbeziehungen verstärkt aufmerksam machen – u. a. wird das BMEL informieren über die Möglichkeiten der Angebotsbündelung sowie über die neue, mit Artikel 210a GMO geschaffene weitreichende kartellrechtliche Privilegierung für Nachhaltigkeitsinitiativen.
Hintergrund:
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des AgrarOLkG wurde nun evaluiert, wie die Verbote unlauterer Handelspraktiken wirken. Um Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen, wurden dabei auch diejenigen befragt, die tagtäglich Lieferbeziehungen verhandeln: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Evaluierung des AgrarOLkG wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) brachte sich ergänzend ein.
Der komplette Evaluierungsbericht sowie weitere Informationen zum AgrarOLkG sind hier abrufbar.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2023