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Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung

Am 23. November wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. In diesem wird die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegt. In dem Register sollen die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Test
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„Mit der Einrichtung des Vergiftungsregisters werden wir erstmals einen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland erhalten“, sagt Prof. Dr. Matthias Greiner, Leiter der Abteilung Exposition am BfR. „Damit können wir Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Ministerien und zuständige Behörden auf einer sehr viel besseren Datengrundlage über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen Produkten informieren und diese dann auch entsprechend angehen. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Verbrauchersicherheit weiter zu verbessern.“ Das Register wird zum 1. Januar 2026 an den Start gehen – und mit schnellen und genauen Informationen zu Vergiftungsfällen dazu beitragen, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser zu schützen und damit im besten Fall auch Menschenleben zu retten.

Eine Sekunde abgelenkt – schon hat das Kind eine giftige Pflanze oder ein Putzmittel im Mund. In den meisten Fällen gehen solche Vergiftungsunfälle glimpflich aus. Eine Vergiftung kann aber auch bleibende Schäden verursachen oder sogar tödlich sein. Geraten Familienangehörige oder Betreuungspersonal in Kindergärten und Schulen in solch eine Situation, sind die sieben Giftinformationszentren der Bundesländer oft die erste und auch entscheidende Anlaufstelle. Rund um die Uhr besetzt, geben sie bei Verdacht auf eine Vergiftung Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur ersten Hilfe oder beraten medizinisches Personal. Pro Jahr gehen dort insgesamt rund 250.000 Anrufe zu Vergiftungs- oder Verdachtsfällen ein. Bundesweit zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden die Informationen zu den Fällen bisher jedoch nicht. Das soll sich mit dem nationalen Vergiftungsregister ändern.

Quelle: BfR

Veröffentlichungsdatum: 04. Dezember 2023