Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat am Freitag sein Gutachten "Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors: Empfehlungen zu aktuellen Gesetzesentwicklungen" an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben.
Foto © BMEL
Darin setzt sich der WBAE mit den aktuellen Regelungen im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft auseinander und legt Empfehlungen zur Weiterentwicklung vor. Die formulierten Vorschläge zielen darauf ab, die unternehmerische Verantwortung zu stärken und somit Klima- und Umweltziele sowie die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der Sorgfaltspflichten stärker zu berücksichtigen. Adressiert werden zum großen Teil Regelungen und Empfehlungen, die die gesamte Bundesregierung betreffen.
Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: "Mein großer Dank gilt den Mitgliedern des WBAE für ihr Engagement und ihre intensive Befassung mit diesem wichtigen Thema. Das Gutachten gibt uns als Bundesregierung wichtige Impulse. Der internationale Handel ist für Deutschland von enormer wirtschaftlicher, geostrategischer und entwicklungspolitischer Bedeutung, das gilt vor allem für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als Bundesregierung wollen wir mehr Nachhaltigkeit in den globalen Lieferketten erzielen und da kommt den Unternehmen eine entscheidende Rolle zu. Es braucht wirksame Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dies gilt auf nationaler wie auf europäischer und internationaler Ebene. Das Gutachten des WBAE zeigt, dass unser Einsatz für eine Stärkung der Unternehmensverantwortung richtig und wichtig ist."
Das Gutachten gibt einen Überblick über verschiedene Sorgfaltspflichtenregelungen und deren Bedeutung für den Agrar- und Ernährungssektor. Zugleich legt der WBAE Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Sorgfaltspflichtenregelungen vor.
Das Gutachten des WBAE finden Sie hier.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 11. Dezember 2023