Die beiden Organisationen legten ihre Bedenken in einem gemeinsamen Brief dar, der am 13. Dezember im Vorfeld der Sitzung des Umweltrates am 18. Dezember an die ständigen Vertreter der EU für die Landwirtschaft versandt wurde. Bei diesem Treffen müssen sich die Vertreter des Rates auf einen Ansatz für einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle einigen, der als Verhandlungsmandat für die Aufnahme von Trilogen mit dem Europäischen Parlament dienen wird.
Bei der Lektüre des Kompromissvorschlags der Präsidentschaft, und insbesondere Artikel 22 und Anhang V (Absatz 2) wurde die Möglichkeit, Obst und Gemüse von dem Verbot der Einwegverpackung für Produkte mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg auszunehmen, insbesondere im Rahmen von Qualitätsregelungen nicht vollständig ausgeschlossen.
AREFLH und AREPO fordern, den Wortlaut dieses Anhangs an den Wortlaut des Europäischen Parlaments anzupassen, den sie für viel umfassender und beruhigender halten, indem ausdrücklich eine Ausnahme für Obst und Gemüse mit g.U. und g.g.A. festgelegt wird.
Quelle: AREFLH
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2023