Auch in diesem Jahr zeichnet das Bundeslandwirtschaftsministerium mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau hervorragende, beispielgebende Neuerungen dieser Sparte aus. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. März.
Bewerben können sich Baumschulen und Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau und dem Zierpflanzenbau. Auch vorgelagerte Bereiche, die Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind, sind angesprochen. Allerdings dürfen sie nicht der öffentlichen Hand angehören.
Vergeben wird die Auszeichnung in drei Kategorien: Pflanze, Technik und Kooperation/Betriebsorganisation/Unternehmenskonzept. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln. Auch beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder eine Kombination aus diesen Merkmalen sind auszeichnungswürdig.
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird auf die ausgezeichneten Unternehmen aufgeteilt – nach Möglichkeit auf jeweils einen Preisträger pro Kategorie.
Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie unter www.bmel.de/innovationspreis herunterladen. Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollte die Bewerbung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten wie technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen. Foto- oder Filmmaterial kann man ebenso mit eingeschicken wie erstelltes Werbematerial.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 04. Januar 2024