Anlässlich der für Ende Januar vorgesehenen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über den Bundeshaushalt 2024 spricht sich die BVE entschieden gegen die Einführung einer Plastiksteuer aus, die insbesondere die Kunststoffverpackungen betreffen würde, die von der Ernährungsindustrie für die Distribution ihrer Produkte eingesetzt werden.
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Dies betreffend stellt Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer fest: „Es ist nicht einzusehen, dass gerade die Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen erneut zur Kasse gebeten werden sollen. Im Rahmen ihrer Herstellerverantwortung müssen unsere Unternehmen bereits seit Jahren erhebliche Aufwendungen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen tätigen. Ab 2024 kommt zudem eine zusätzliche Belastung durch eine Sonderabgabe für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen hinzu.“
Hintergrund der vorgesehenen Plastiksteuer ist die seit 2021 geltende sogenannte EU-Plastikabgabe, die für Deutschland in einer Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro jährlich zu Buche schlägt. Bislang wurde dieser Betrag, ebenso wie in den anderen EU-Mitgliedsstaaten, über den nationalen Haushalt aufgebracht.
Anlässlich der bestehenden Finanzierungslücke für den Bundeshaushalt 2024 in Höhe von rund 17 Milliarden Euro, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 bedingt worden ist, bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen, eine Teilkompensation über die Belastung von entsprechenden Inverkehrbringern herbeizuführen.
In einem gemeinsamen Aufruf kritisieren mehrere Verbände die unausgewogene Ausrichtung der Teilfinanzierung auf den Bereich der Kunststoffverpackungen und die damit verbundenen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen.
Quelle: BVE
Veröffentlichungsdatum: 08. Januar 2024