Eine im Oktober 2023 von 23 chilenischen Obstexporteuren gegen die Mediterranean Shipping Company (MSC) eingereichte Klage wegen angeblichen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung in der Saison 2021/22 und die Erhebung von Überlastungs- und Liegegeldern in dem Hafen wurde von dem Gericht zum Schutz des Freien Wettbewerbs abgewiesen.
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In der Beschwerde wurde behauptet, dass es in der Saison 2021/22 zu langen Verzögerungen bei der Ankunft der Früchte an dem Bestimmungsort von bis zu 30 Tagen gekommen sei, was zu einem Vertragsbruch und einem Rückgang der Qualität der Produkte geführt habe.
Das von dem Gericht am 5. Januar erlassene Urteil weist die gegen MSC erhobene Klage ab und stellt fest, dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schäden bei dem Seetransport von Gütern einem obligatorischen Schiedsverfahren unterliegen und daher nur von einem Schiedsgericht behandelt werden können.
Quelle: portalfruticola.com
Veröffentlichungsdatum: 12. Januar 2024