Anlässlich der Vorlage des Entwurfs für die zweite Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages zum Haushaltsentwurf 2024, in der eine vollständige Streichung für künftige „Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben“ vorgesehen ist, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt:
„Trotz anhaltend lauter Proteste hat die Ampelregierung offenbar den Schuss noch immer nicht gehört. Die Haushälter im Bundestag fahren mit der Streichung der Förderprogramme für E-Lkw und betriebliche Ladeinfrastruktur nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern auch ihre eigenen Klimaziele vor die Wand!
Bei dreifach höheren Mehrkosten für einen E-Lkw im Vergleich zum Diesel-Lkw und einer durchschnittlichen Marge von 0,1 % bis 3 % kann sich kein Mittelständler die Umstellung auf
klimafreundliche Antriebe leisten. Eine verlässliche staatliche Förderung in den ersten Jahren bis zum Markthochlauf ist hier zwingend notwendig.
Wer behauptet, dafür sei aktuell kein Geld vorhanden, der irrt gewaltig! Mit der Einführung der CO2-Maut im Dezember 2023, die zu einer Verdopplung der bisherigen Lkw-Maut geführt hat, nimmt der Staat in den nächsten vier Jahren ca. 30 Milliarden Euro zusätzlich ein. Anstelle einer Lenkungswirkung in Richtung Klimaschutz werden die Einnahmen aus der Straße
zweckentfremdet zur Haushaltssanierung und für Schienenprojekte in ferner Zukunft genutzt. Wer Klimaschutz ernst meint, muss hier endlich die richtigen Prioritäten setzen! Etwa 85% des Güterverkehrsaufkommens wird auf der Straße erbracht. Erfolgreicher Klimaschutz im Verkehr funktioniert also nur über klimafreundliche Lkw!“
Quelle: BGL
Veröffentlichungsdatum: 15. Januar 2024