BGL interveniert gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden gegen die Einführung von Lkw-Transitfahrverboten auf der Tauernautobahn an Freitagnachmittagen. In der Folge schaffen es viele Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig vor dem Wochenende den Heimatstandort zu erreichen. Betroffene Fahrer sind gezwungen ihr Wochenende im Lkw zu verbringen.
Der BGL hat in einem Schreiben gemeinsam mit 11 anderen europäischen Verbänden sowie dem Weltverband IRU die EU-Kommission aufgefordert, gegen die seit Ende Januar bestehenden neuen Transitverbote auf der österreichischen Tauernautobahn vorzugehen.
Eine stetige Ausweitung von einseitigen Transitbeschränkungen durch Österreich ist seit Jahren zu beobachten. So wird der Güterverkehr auf der Brennerroute massiv durch diverse Anti-Transitmaßnahmen wie Fahrverbote und Blockabfertigungen bereits seit Längerem eingeschränkt.
Nun wurden erstmals auf einer anderen wichtigen europäischen Transitroute durch Österreich, der Tauernautobahn, diskriminierende Lkw-Fahrverbote eingeführt. So besteht ein Fahrverbot an allen Freitagnachmittagen für Lkw mit Ziel Deutschland bzw. Slowenien/Italien. Zudem ist der Beginn des Wochenendfahrverbotes auf der Tauernautobahn an Samstagen auf 7 Uhr vorgezogen worden.
Das Transitverbot an Freitagnachmittagen, das mit nur einem Tag Vorlauf eingeführt wurde, hat besonders weite Auswirkungen. So schaffen auf Grund des neuen Fahrverbotes es viele Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig vor dem Wochenende den Heimatstandort zu erreichen. Die betroffenen Fahrer sind gezwungen, das Wochenende in der Fahrzeugkabine und nicht wie geplant zu Hause zu verbringen. Dies widerspricht dem Geist des EU-Mobilitätspaketes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer zu verbessern und wird den europaweiten Fahrermangel verschärfen.
Da Fahrzeuge mit Ziel Österreich bzw. österreichische Binnenverkehre von dem Fahrverbot ausgenommen sind, führt dies indirekt zu einer Bevorzugung österreichischer Fahrzeuge.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt stellt fest: „Fahrverbote, die ausschließlich Beförderungen von und nach Österreich erlauben, verstoßen gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU und diskriminieren vor allem nicht-österreichische Transportunternehmen. Der grenzüberschreitende Handel in der Europäischen Union wird durch die binnenmarktfeindlichen Fahrverbote empfindlich behindert. Die EU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge muss hier dringend Flagge bekennen!“
Veröffentlichungsdatum: 23. Februar 2024