Im Jahr 2023 wurden in Sachsen durch 39 Betriebe 736 Tonnen Strauchbeeren geerntet. Das waren fast doppelt so viele Beeren wie im Dürrejahr 2022. Die Frühsommertrockenheit führte aber auch in diesem Jahr zu Ertragseinbußen durch geringeren Fruchtansatz. Des Weiteren kam es aufgrund von Absatzschwierigkeiten teilweise dazu, dass keine komplette Ernte erfolgte.
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Mehr als drei Viertel der gesamten Anbaufläche von knapp 362 Hektar wurde zur ökologischen Erzeugung genutzt (280 Hektar). Auf 356 Hektar wuchsen die Strauchbeeren im Freiland und auf gut fünf Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen(1).
Die Aroniabeere war mit einem Anbauumfang auf 153 Hektar die bedeutendste Strauchbeerenart in Sachsen. Nachdem die Witterungsbedingungen im Vorjahr für einen starken Ernteausfall sorgten, machten Aroniabeeren 2023 wieder mehr als die Hälfte der geernteten Strauchbeeren aus. Im Vergleich zum Vorjahr (73 Tonnen bzw. 4,3 Dezitonnen je Hektar) stieg die Erntemenge um mehr als das Fünffache auf 394 Tonnen bzw. 25,7 Dezitonnen je Hektar an.
Weitere wichtige Strauchbeerenarten waren die Johannisbeeren (131 Hektar) und die Kulturheidelbeeren (29 Hektar). Die übrigen Fruchtarten, darunter Himbeeren und Stachelbeeren, machten eine Fläche von rund 43 Hektar aus. Unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen wurden überwiegend Himbeeren angebaut.
Rund 65 Prozent der sächsischen Strauchbeerenanbaufläche liegen im Kreis Meißen. Ebenso befinden sich in diesem Landkreis über zwei Drittel der sächsischen Öko-Anbaufläche von Strauchbeeren.
Im Rahmen der Strauchbeerenerhebung werden landwirtschaftliche Betriebe mit einer Mindestanbaufläche für Strauchbeeren von 5.000 Quadratmetern im Freiland bzw. 1.000 Quadratmetern unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen befragt.
1) Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen zählen Kulturen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.
Flächen unter Hagelschutznetzen und/oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Veröffentlichungsdatum: 28. Februar 2024