Gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung wird bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission (EC) die geplante Übernahme von Bolloré Logistics durch CMA CGM genehmigt hat. Die EC legt fest, dass die Genehmigung von der vollständigen Einhaltung der von den Parteien angebotenen Verpflichtungen abhängt.
CMA CGM und Bolloré Logistics sind beide internationale Transport- und Logistikunternehmen. CMA CGM erbringt Containerlinienschifffahrts- und Hafenterminaldienste, während Bolloré Logistics Frachttransport- und Vertragslogistikdienstleistungen anbietet.
Die Prüfung durch die Kommission
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb verringert hätte. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die Transaktion wichtige vertikale Verbindungen geschaffen hätte zwischen: (i) den vorgelagerten Containerlinienschifffahrtsaktivitäten von CMA CGM auf Routen, die Europa mit Martinique, Guadeloupe und Französisch-Guayana verbinden; und (ii) die nachgelagerten Seefrachttransportaktivitäten von Bolloré Logistics in diesen Gebieten
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass CMA CGM die Fähigkeit und den Anreiz haben könnte, Bolloré Logistics auf Kosten konkurrierender Frachttransportunternehmen zu bevorzugen, insbesondere angesichts der sehr hohen Marktanteile von CMA CGM auf diesen Überseerouten und der Wettbewerbsstrukturen in diesen Gebieten.
Aufgrund der positiven Rückmeldungen im Rahmen des Verpflichtungsmarkttests gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Transaktion in der durch die von den Parteien angebotenen Verpflichtungszusagen geänderten Fassung keine Wettbewerbsbedenken mehr aufwerfen würde.
Quelle: ec.europa.eu
Veröffentlichungsdatum: 29. Februar 2024