In den Medien wird derzeit vereinzelt von einem Anstieg der Verwendung von PFAS-Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Obst und Gemüse berichtet, das in Europa gehandelt wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche Risiken geprüft und bewertet. Bei bestimmungsge- mäßem Gebrauch sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.
Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es durchaus vorkommen, dass Rückstände im Erntegut und in den daraus hergestellten Lebens- mitteln nachweisbar sind. Dies ist erwartbar und wird daher im Verfahren und bei der Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch die Festlegung von Rückstands- höchstgehalten (RHG) explizit mitberücksichtigt.
In den Medien werden keine konkreten Konzentrationsangaben der Pflanzen- schutzmittelwirkstoffe aufgeführt. Überschreitungen der zulässigen Rückstands- höchstgehalte (RHG) werden nicht berichtet. Eine Risikobewertung für Verbrau- cherinnen und Verbraucher kann daher anhand der Datenlage nicht erfolgen. Der einfache Nachweis eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes lässt keine Aussage über dessen Risiko zu (siehe dazu die Fragen und Antworten des BfR zum Unterschied von Gefahr und Risiko).
Das BfR bleibt bei seiner Einschätzung, dass durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
Die Gruppe der poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) umfasst mindestens zehntausend Stoffe mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften wie Abbaubarkeit und Wirkungen. Einige dieser Substanzen werden auch als Arzneimittel-, Biozid-, und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingesetzt. Voraussetzung für deren Einsatz in diesen Bereichen ist jedoch eine Genehmigung – im Fall der Arzneimittel die Zulassung – durch die zuständigen europäischen Risikomanagementbehörden.
Genehmigte Wirkstoffe sind geprüft
Im Genehmigungsverfahren werden alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Metabolite (Umwandlungsprodukte), darunter auch die sog. PFAS-Wirkstoffe, vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Neben den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden auch die Auswirkungen auf die Umwelt und hier insbesondere Persistenz (die Abbaubarkeit und die Frage, wie lang eine Substanz in der Umwelt verbleibt), Bioakkumulation (bezeichnet die Aufnahme eines Stoffes aus der Umwelt und die Anreicherung in einem Organismus) und Toxizität (schädliche Wirkung auf Organismen) geprüft. Im Rahmen der Prüfung im Genehmigungsverfahren als auch im sich daran anschließenden Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden auch Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die einzelne Wirkstoff/Kultur- pflanzenkombination festgelegt. Aufgrund der umfassenden Prüfung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch zugelassene Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßem Ge- brauch nicht zu erwarten.
Rückstände sind erwartbar
Selbst wenn Pflanzenschutzmittelsachgerecht eingesetzt werden, kann es vorkommen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Erntegut und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Dies ist erwartbar und wird daher im Verfahren und bei der Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten explizit mitberücksichtigt. Von geringen Mengen geht in der Regel daher keine gesund- heitliche Beeinträchtigung aus. Dies gilt nach dem derzeitigen Stand des Wissens auch für Rückstände von mehreren der sog. PFAS-Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in einer Probe.
Medial berichtete Zahlen erlauben keine Risikobewertung
Die medial veröffentlichten Zahlen sind für eine wissenschaftliche Risikobewertung nicht ausreichend. Funde von PFAS-Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Obst und Gemüse haben demnach zugenommen, jedoch liegen keine quantitativen Analysedaten vor, die darstellen, wie hoch die nachgewiesenen Konzentrationen in den einzelnen Lebensmitteln sind und ob die zulässigen Rückstandshöchstgehalte überschritten wurden. Die Darstellung von Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenzen und das untersuchte Stoffspektrum über die Zeit zur Einord- nung der Funde auch hinsichtlich der Analysemethodik fehlen gänzlich.
Eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos ist auf dieser Basis nicht möglich, da weder die Höhe der Exposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern über diese Lebensmittel berechnet, noch der Abstand zu den gesundheitsbasierten Richtwerten, wie der akzeptablen
täglichen Aufnahmemengen (ADIs) der einzelnen Wirkstoffe, abgeschätzt werden kann. Ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbrauchern ist somit nicht belegt.
Quelle: BfR
Veröffentlichungsdatum: 04. März 2024