Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 14. März 2024 für das lang angekündigte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz ein Diskussionspapier vorgelegt und den Beteiligungsprozess gestartet. „Der Gartenbau unterstützt grundsätzlich das Ziel, das Risiko und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu mindern, arbeitet intensiv in allen Sparten daran und weist auf die bereits erzielten Erfolge hin“, betont der ZVG-Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Bertram Fleischer, in einem ersten Kommentar zur Vorlage des Agrarressorts.
„Allerdings muss erneut ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine pauschale Reduktion um 50 % bei allen Mitteln bis 2030 den Gartenbau mit all seinen Sonderkulturen vor nicht bewältigbare Probleme stellt. Nötig sind ausreichend Wirkstoffe, um auch Resistenzstrategien umsetzen zu können. Allein mit biologischen Mitteln werden die Pflanzenschutz-Probleme nicht ausreichend beherrschbar sein. Die Problematik der Lückenindikationen zeigt, dass Lösungen dringlich sind. Hier erwarten wir generell Verbesserungen im Zulassungsverfahren. Relevante Punkte haben wir im „Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau“ vorgelegt.“
Der ZVG lehnt darüber hinaus ab, das über das Pflanzenschutzrecht Vorgaben von Rückzugsflächen für Biodiversität festgelegt werden sollen, auch nicht als Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. Dies kann nur über Kooperation, verbunden mit Förderanreizen, gestaltet werden.
Besonders kritisch sieht der ZVG auch den Ansatz der ökonomischen Lenkungsinstrumente. Eine Pflanzenschutzabgabe lehnt der ZVG ab. Sie wird für die Sonderkulturen keine Lenkungswirkung entfalten und keinen anderen Effekt bewirken, als die Kosten hochzutreiben.
Der ZVG wird sich intensiv in den Beteiligungsprozess einbringen.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 18. März 2024