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UTP-Jahresbericht: Deutlich mehr Beschwerden bei der BLE

Die Möglichkeit, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unlautere Handelspraktiken (UTP) zu melden, hat sich herumgesprochen: Im vergangenen Jahr reichten Lieferanten und Organisationen der Agrar- und Ernährungsbranche elf Beschwerden bei der Behörde ein. Das geht aus dem nun veröffentlichten Jahresbericht 2023 hervor.

Von den elf eingegangenen Beschwerden wurden zwei von Verbänden im Auftrag betroffener Mitgliedsunternehmen eingereicht. Die Zahl der elf Beschwerden ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass die Beschwerdemöglichkeit für viele Betroffene „ultima ratio“ ist.

Sie machen nur dann davon Gebrauch, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder sie eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung als wenig wahrscheinlich einschätzen.

Auch hat sich bestätigt, dass Betroffene, die von den UTP-Verboten und ihrem Beschwerderecht wissen, sich mitunter vor dem Hintergrund möglicher negativer Auswirkungen auf ihre Lieferbeziehungen bewusst dagegen entscheiden.

Vier Verfahren abgeschlossen – außergerichtliche Einigungen

Die BLE hat im Jahr 2023 fünf Verfahren wegen verbotener Handelspraktiken eingeleitet – zwei davon aufgrund von Beschwerden, drei von Amts wegen.

Damit führte sie im Jahr 2023 insgesamt sieben Verfahren nach dem AgrarOLkG. Drei Verfahren dauern noch an, vier Fälle konnte die BLE 2023 abschließen, wobei bei keinem ein Verstoß gegen UTP-Verbote festgestellt wurde.

Allerdings erreichte die BLE in zwei Verfahren, dass die Anliegen der Lieferanten von ihren Abnehmern aufgenommen und die bemängelte Vorgehensweise behoben wurde.

Damit konnte die BLE auf die Abstellung der bemängelten Praxis hinwirken, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam. In den beiden Verfahren ging es um Preisveränderungen einer Erzeugerorganisation und um Retouren des LEH von nicht verkauftem Obst und Gemüse mit einhergehenden Rechnungskürzungen.

 

Quelle: BLE

Veröffentlichungsdatum: 20. März 2024