Die EU-Kommission hat die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfen für das Schulprogramm 2024 bis 2025 an die Mitgliedstaaten festgesetzt (Durchführungs-beschluss (EU) 2024/845 vom 12. März 2024). Vorher hatten einige Mitgliedstaaten ihre Anträge und gewünschten Beihilfebeträge aktualisiert.
Deshalb werden nicht in Anspruch genommene Unionsbeihilfen neu zugewiesen, zum Beispiel durch die Übertragung der Mittel von Schulobst und -gemüse auf Schulmilch. Insgesamt 220,8 Millionen Euro verteilen sich auf 27 Staaten, davon 126,5 Mio. für Obst & Gemüse (rund 60 %) und 94,3 Mio. für Milch.
Für Schulobst und -gemüse stehen insgesamt 126,5 Mio. Euro zur Verfügung. Hauptempfänger ist Deutschland, auf den mit rund 21 Mio. Euro allein ein Sechstel der Mittel entfällt, gefolgt von Frankreich (18 Mio.), Italien (15 Mio.) und Polen (12,5 Mio.). Weitere 9,6 Mio. Euro erhält Deutschland für das Schulmilchprogramm. Das EU-Schulprogramm will Kindern Obst, Gemüse und Milch mit einer kostenlosen Extra-Portion schmackhaft machen.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 02. April 2024