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DBV: Jahressteuergesetz enttäuscht auf ganzer Linie

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 entspricht aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, nicht im Ansatz den gemachten politischen Zusagen für eine Entlastung für die Landwirtschaft: „Aus Sicht der Landwirtschaft darf es nicht bei diesem steuerrechtlichen Placebo bleiben. Hier muss noch massiv nachgebessert werden. Insbesondere muss endlich die Möglichkeit für eine steuerfreie Risikorücklage realisiert werden.“

Der Verband weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Tarifglättung nicht entfristet, sondern um zwei weitere Betrachtungszeiträume für 6 Jahre verlängert werden soll. Diese sei noch dazu nicht für jede Rechtsform anwendbar, obwohl auch juristische Personen den natur- und marktbedingten Gewinnschwankungen ausgesetzt sind. Von einem kurzfristigen gleichwertigen und angemessenen Ausgleich für die beschlossene Steuererhöhung beim Agrardiesel kann keine Rede sein.

Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft bleibt damit nach wie vor massiv geschwächt. Auch weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe enthält der Gesetzentwurf nicht. Ebenso inakzeptabel ist die weitere Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Betriebe von 9 % auf 8,4 % für das Kalenderjahr 2024.

 

Quelle: DBV

Veröffentlichungsdatum: 10. April 2024