Der Vorschlag zur Gewinnglättung ist in seiner aktuellen Form für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) nicht ausreichend. „Die Befristung auf sechs Jahre ist nur ein schwaches Trostpflaster für die Betriebe“, kommentiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024.
Sollte es zutreffen – wie in einigen Veröffentlichungen beschrieben – dass juristische Personen ausgenommen werden sollen, ist das nicht tolerierbar. Dies würde dazu führen, dass eine Vielzahl von Betrieben von den notwendigen Entlastungen ausgeschlossen werden. „Die großen Versprechen im Januar schrumpfen zusammen. Verlässlichkeit der Politik sieht anders aus“, so Fleischer weiter. Beim Referentenentwurf müsse noch dringend nachgebessert werden.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 11. April 2024