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EU-Verpackungsverordnung: DUH fordert nationale Maßnahmen für weniger Müll und mehr Mehrweg

Die EU-Verpackungsverordnung wird nach ihrer Verabschiedung am Mittwoch, den 24. April, kaum dazu beitragen, die Müllberge in Deutschland zu reduzieren. Insbesondere die Verbote bestimmter Verpackungen und Vorgaben zur Mehrwegförderung werden nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weitestgehend wirkungslos bleiben. Denn wirklich verboten werden nur dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse sowie kleinteilige Verpackungen in der Gastronomie oder Hotellerie.

Eine Ausnahmeregelung für kleine Gastronomiebetriebe führt zudem dazu, dass schätzungsweise mehr als 60 Prozent der Verkaufsstellen in Deutschland nicht vom Einweg-Plastikverbot beim Vor-Ort-Verzehr betroffen sind. Die beschlossenen Mehrwegquoten sind teilweise unverbindlich und zu niedrig angesetzt - vor allem aber lässt das Gesetz auch hier viele Ausnahmen zu.

Positiv bewertet die DUH die Einführung eines verbindlichen Abfallvermeidungsziels für Verpackungen. Auch die Festlegungen zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie zum Rezyklateinsatz begrüßt der Umwelt- und Verbraucherschutzverband grundsätzlich, kritisiert jedoch viel zu lange Fristen zur Zielerreichung.

"Dass die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen verpflichtend wird, ist ein wichtiger Schritt. Allerdings sollen Verpackungen mit weniger als 80 Prozent Recyclingfähigkeit erst ab 2038 vom Markt genommen werden. Das ist eindeutig zu spät und unvereinbar mit den anspruchsvollen Rezyklateinsatzquoten, die bereits 2030 erreicht werden müssen. Umweltministerin Lemke muss jetzt handeln und nicht-recycelte Plastikverpackungen durch ein Fondsmodell und die Umlage der EU-Plastiksteuer auf verantwortliche Unternehmen finanziell unattraktiv machen. Viele Recycling-Unternehmen stehen bereits heute wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. 2030 könnte es viele von ihnen nicht mehr geben", warnt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

 

Quelle: DUH

Veröffentlichungsdatum: 23. April 2024