Im Hinblick auf unlautere Handelspraktiken (UTP) hat die große Mehrheit der EU-Staaten ein höheres Schutzniveau festgelegt, dies berichtet AIZ.info. Damit machten sie von der Möglichkeit Gebrauch, nationale Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, die über die in der UTP-Richtlinie verbotenen Praktiken hinausgehen, heißt es in einem aktuellen Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der UTP-Richtlinie in der Lebensmittelversorgungskette laut Dow Jones News.
In allen EU-Ländern seien mittlerweile Durchsetzungsbehörden benannt worden. Im Jahr 2023 wurden dem Bericht zufolge rund 1.500 Untersuchungen eingeleitet, von denen etwa 17 Prozent zur Feststellung eines Verstoßes führten, der mit einer Geldstrafe geahndet wurde.
Die am häufigsten aufgedeckten unlauteren Handelspraktiken waren demnach verspätete Zahlungen für verderbliche oder nicht verderbliche Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (50 Prozent bzw. 13 Prozent), Zahlungen, die sich nicht auf einen bestimmten Vorgang bezogen (7 Prozent), vom Lieferanten verlangte Zahlungen für Marketingmaßnahmen (7 Prozent) sowie für die Bevorratung, Ausstellung und Auflistung (7 Prozent). Etwa 41 Prozent der aufgedeckten unlauteren Praktiken wurden auf der Ebene des Einzelhandels festgestellt (Vorjahr: 47 Prozent), 36 Prozent auf der Ebene der Lebensmittelindustrie (Vorjahr: 27 Prozent) und 22 Prozent auf der Ebene des Großhandels (Vorjahr: 25 Prozent).
Der Bericht zeigt auch Bereiche auf, in denen Verbesserungen möglich sind: So habe die jüngste Umfrage zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette gezeigt, dass das Bewusstsein für die Existenz von EU-Vorschriften in diesem wichtigen Bereich noch zu gering ist (38 Prozent der Befragten). Ein großer Teil der Befragten (57 Prozent) habe auch nicht gewuss, dass es nationale Durchsetzungsbehörden gibt.
Auf die Frage, warum sie eine unlautere Handelspraxis, die sie erlebt haben, nicht gemeldet haben, gaben die Befragten laut EU-Kommission vor allem die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Käufers an (30 Prozent), gefolgt von der Annahme, dass es sich um eine in der Branche übliche Praxis handelt (23 Prozent), oder der Annahme, dass die staatliche Durchsetzungsbehörde nicht in der Lage ist, damit umzugehen (17 Prozent). Auch eine ordnungsgemäße grenzüberschreitende Durchsetzung stoße in dieser Hinsicht noch auf zu viele Hürden.
Um die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette weiter zu stärken, kündigte die Kommission neue Regeln an, um den UTP grenzüberschreitend zu begegnen. Auch werde die Behörde weitere Maßnahmen ergreifen, um Ungleichgewichte in der Wertschöpfungskette zu korrigieren. Dazu zählen eine EU-Beobachtungsstelle für die Lebensmittelkette (AFCO), um für mehr Transparenz bei den Preisen und der Kostenstruktur zu sorgen. Zudem werde die Kommission gezielte Änderungen an der Verordnung zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorschlagen.
Quelle: AIZ
Veröffentlichungsdatum: 29. April 2024