Die aktuellen Regelungen zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) beinhalten ein Umwandlungs- bzw. Umbruchverbot für Flächen mit Dauerkulturen. Dadurch werden wichtige Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie Heidelbeeranlagen, Spargelfelder oder Baumschulkulturen verdrängt und aus dem heimischen Anbau verschwinden.
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In einem gemeinsamen Verbändeschreiben an das zuständige Fachreferat im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde auf die Besonderheiten beim Anbau von mehrjährigen Sonderkulturen sowie Obst und Gemüse im Zuge der Umsetzung der Regelungen bei GLÖZ 2 hingewiesen. Die Verbände fordern eine Bestandsschutzregelung für Dauerkulturen, die vor dem 1. März 2023 in der GLÖZ 2-Kulisse angelegt wurden.
Um eine fachlich und ackerbaulich absolut nötige Fruchtfolge zu ermöglichen und den Anbau der Sonderkulturen zu erhalten, müssen Bund und Länder insbesondere die Regelungen GLÖZ 2 dringend anpassen und im Sinne eines praktikablen Sonderkulturanbaus anwenden.
Unterzeichner des Schreibens sind:
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 29. April 2024