Unreife Aprikosen, auch bekannt als Çağla Kayısı (ausgesprochen: Tscha-la Ka-jü-ssü), sind ein faszinierendes Phänomen in der Welt der kulinarischen Vielfalt, wie das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) berichtet.
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Während reife Aprikosen allgemein bekannt und geschätzt sind, bieten auch ihre kleinen, unreifen grünen Gegenstücke eine interessante Palette von Geschmack und Nutzungsmöglichkeiten. Unreife Aprikosen, werden normalerweise in Regionen angebaut, in denen Aprikosen weit verbreitet sind. Diese Früchte werden geerntet, bevor sie ihre volle Reife erreichen.
Das Fruchtfleisch ist daher fest und hat einen säuerlich-herben Geschmack. Das Wort Çağla kommt aus dem persischen Wort çaġale, was „rohe Frucht“ bedeutet. Çağla Kayısı stammten ursprünglich aus der Türkei, wo sie im Frühling - zwischen März und Mai - geerntet werden.
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Man findet sie aber auch in anderen Teilen des Nahen Ostens, in Zentralasien und in Südeuropa. Unsere Partie am Frischezentrum Frankfurt wurde in Spanien erzeugt und in 10 x 500g Kunststoffschalen mit Netz abgepackt. Die 500g-Schale sollte 3,90€ bis 4,50 € erlösen.
In der Türkei werden unreife Aprikosen in verschiedenen Gerichten verwendet. Sie werden oft zu Marmeladen, Chutneys oder süßen Konserven verarbeitet, die als Beilage zu Fleischgerichten serviert werden.
Die säuerliche Note der Cagla Kayisi kann auch dazu verwendet werden, pikante Gerichte zu würzen und einen interessanten Kontrast zu anderen Aromen zu schaffen. Unreife Aprikosen werden auch in anderen Teilen der Welt geschätzt.
In einigen asiatischen Ländern werden sie zum Beispiel in sauren Suppen oder Eintöpfen verwendet, um den Geschmack zu intensivieren. In der persischen Küche werden sie manchmal in Reisgerichten verwendet, um eine subtile Säure hinzuzufügen.
Unreife Aprikosen sind - wie reife Aprikosen - reich an Ballaststoffen, Nährstoffen und Vitaminen, obwohl sich ihre Zusammensetzung aufgrund ihres Reifestadiums leicht unterscheiden kann.
Hinweis des BLE Fachreferats 525: „Da diese Aprikosen zu dem Zweck geerntet werden in unreifen Zustand verzehrt zu werden, erfüllen sie die Mindestreifeanforderungen der Allgemeinen Vermarktungsnorm dadurch, dass sie in diesem Fall einen für die Verwendung vorgesehenen „ausreichenden Reifegrad erreichen“
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Veröffentlichungsdatum: 30. April 2024