Der verpflichtende Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Handelsparkplätzen ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Bereits 75 Prozent der Einzelhändler haben Ladestationen für ihre Kundschaft installiert. Für den Handel sorgt die anstehende Anpassung der nationalen Ausbau-Vorgaben an europäische Beschlüsse aktuell für Planungsunsicherheit.
„Der Handel ist vor allem bei dem Anteil der Schnelllader überdurchschnittlich weit: Mehr als die Hälfte seiner Ladepunkte arbeiten mit Gleichstrom (DC-Technologie). Die Verteilung von Ladepunkten mit AC- oder DC-Technologie ist auf die Kundschaft zugeschnitten, die den Einkauf im Supermarkt, Baumarkt oder Shopping-Center nutzt, um die Batterie des E-Fahrzeugs zu füllen“, berichtet Cathrin Klitzsch, EHI-Expertin für Elektromobilität und Autorin der Studie. „Es gibt immer mehr Ladepunkte für E-Autos auf den Parkplätzen des Handel – allerdings ist deren Auslastung noch ausbaufähig.“ Das EHI-Whitepaper „Elektromobilität im Handel 2024“ beleuchtet u.a. den Status quo, den geplanten Ausbau, die Implementierungsdauer sowie die Verteilung der Ladestationen.
Infografik © EHI Retail Institute
Ladeleistung
In den drei Leistungsklassen ist der Anteil der leistungsstarken High-Power-Charger (HPC) mit über 150 kW im Filialnetz der Händler von 21 Prozent im Vorjahr auf 27 Prozent gestiegen und weitere 28 Prozent Anteil entfallen auf Schnelllader mit bis zu 150 kW. Die Normalladestationen (AC-Ladestationen), die Wechselstrom mit einer Leistung von 11 bis 22 kW verwenden, haben einen Anteil von 45 Prozent.
Auslastung
Die Nutzung von Ladestationen variiert während ihrer Betriebszeiten in Bezug auf ihre Auslastung. Nach Angaben der befragten Händler sind nur zehn Prozent der Ladestationen zu 75 Prozent und mehr ausgelastet. Bei 32 Prozent der Ladestationen liegt die Auslastung im Bereich von 26-50 Prozent, während 26 Prozent der Ladestationen weniger als zehn Prozent ihrer Zeit genutzt werden. Dies verdeutlicht, dass bei den bereits installierten Ladestationen noch erhebliches Potenzial für eine höhere Auslastung besteht.
Vom Aufbau bis zur Inbetriebnahme
Die Hauptmotivation für den Handel, seine Ladeinfrastruktur auf- bzw. auszubauen, ist die Kundenbindung an den Händler (81 Prozent), gefolgt von den Klimazielen (58 Prozent) und der Gesetzgebung (55 Prozent). Allerdings könnten die Abläufe noch schneller gehen. Meist dauert es 6-10 Monate (47 Prozent) bis eine Ladesäule betriebsbereit ist. Für jeweils 25 Prozent der befragten Händler liegt die Zeitspanne von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme bei 1-5 oder 11-15 Monaten. Nur drei Prozent berichten von einem Zeitraum von mehr als 15 Monaten, was einem Rückgang von acht Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Ein Teil der für 2023 geplanten Installationen konnte nicht umgesetzt werden. Als Gründe hierfür nennen die Befragten unter anderem Schwierigkeiten mit den Netzbetreibern oder Lieferschwierigkeiten. Aber auch Abstimmungsprobleme mit Vermietern oder Eigentümern verlangsamen die Prozesse.
Infografik © EHI Retail Institute
Ausbaupflichten
Die Beschlüsse der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) müssen nun in das nationale Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) überführt werden. Sowohl die Fristen als auch die verschiedenen Ansätze (rein quantitativer Ansatz oder bedarfsgerechter Ausbau) sorgen aktuell für Unsicherheit. Bis 2028 plant der Handel viele weitere Ladestationen, vor allem Schnelllader, in denen er ein großes Potenzial sieht. Wenn viele Kund:innen in kurzer Zeit laden, kann sich das Angebot von Ladeinfrastruktur auch wirtschaftlich lohnen.
Quelle: EHI Retail Institute
Veröffentlichungsdatum: 08. Mai 2024