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EU-Parlament stimmt für CSDDD und PPWR

In der letzten Sitzung des EU-Parlaments vor den Europawahlen hat das EU- Parlament noch über einige bedeutende Verordnungen und Richtlinien abgestimmt und diese auch angenommen, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in ihrem Newsletter. Eine davon ist die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), mit der die EU-Unternehmen zu Sorgfaltspflichten bezüglich der Wahrung von Menschrechten entlang ihrer Lieferketten verpflichtet werden sollen. 


Bildquelle: Pixabay

Gestimmt hat das Parlament jedoch für eine im Vergleich zum Richtlinienentwurf aus den Trilog-Verhandlungen abgeschwächten Version, nach der parallel zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern verpflichtet werden sollen. Auch der EU-Rat hat die angepasste Richtlinie inzwischen angenommen und die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht unmittelbar bevor. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entsprechend der Richtlinie
anzupassen.

 

Quelle: DFHV 

Veröffentlichungsdatum: 04. Juni 2024