Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem breit angelegten partizipativen Prozess mit allen relevanten Verbänden aus Landwirtschaft und Umweltseite ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz".
In einer Pressemitteilung diverser Verbände wird behauptet, dass sich die vom BMEL erstellte Diskussionsgrundlage für ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz "einseitig auf Ordnungsrecht und eine pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln" fokussiere. Diese Behauptung ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.
Das an die Verbände verschickte Ideenpapier sieht keine gesetzlichen Maßnahmen vor, sondern setzt auf Anreize und Unterstützung, Beratung und Information sowie auf Forschung und Förderung von Technik und Innovation.
Dabei orientiert sich das BMEL an erfolgreichen Prozessen in einigen Bundesländern – Vorbild sind etwa das Biodiversitätsstärkungsgesetz aus Baden-Württemberg oder der sogenannte Niedersächsische Weg. Aus diesem Grunde treffen auch jedwede Vergleiche zur auf EU-Ebene gescheiterten SUR nicht zu.
Das BMEL tritt für einen konstruktiven Austausch ein, in dem das Ziel sicherer Ernten und gesunder Pflanzen genauso verfolgt wird wie der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Arbeitsgrundlage sind für die Landwirtschaft. Grundlagen für den vom BMEL angestoßenen Prozess sind wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrung aus der landwirtschaftlichen Praxis und vor allem der Konsens der ZKL, in der Landwirtschaft, Wissenschaft, Umweltschutz und Verbraucherschutz breit vertreten waren.
Die ZKL hatte empfohlen, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Umwelt, Artenvielfalt und die Gesundheit so gering wie möglich zu halten und stabile Agrarökosysteme im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes zu schaffen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Veröffentlichungsdatum: 13. Juni 2024