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RLV/Glyphosat: Rechtssicherheit für Anwender geschaffen – Anwendungseinschränkungen bleiben

Der Präsident des Rheinischen Landwirts-Verbands Bernhard Conzen hält die Verständigung im Bundesrat zur Einschränkung der Anwendung von Glyphosat für fachlich falsch und politisch gefährlich. Erneut sattelt Deutschland auf europarechtliche Vorgaben auf, so der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes und weiter: „Die Europawahl in der vergangenen Woche sollte die Politik demütig stimmen und endlich zur Einsicht bringen, weniger Ideologie und mehr fachliche Gründe abzuwägen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in eine ausgewogene Politikgestaltung zurückgewonnen werden.


Foto © RLV

Im Plenum des Bundesrates wurde heute über Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abgestimmt. Die Verordnung regelt unter anderem den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat. Der Agrarausschuss des Bundestages hatte im Vorfeld empfohlen, das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten zu streichen. Die Hausspitze des BMEL versuchte dies zu verhindern, da sie darin ein „mögliches Verkündungshindernis“ seitens der Bundesregierung sieht. Der Bundesrat ist nun der Position des Ministeriums gefolgt.

Insbesondere zu der Drohkulisse im Vorfeld der Abstimmung zeigt sich aus Sicht des RLV-Präsidenten Conzen, „wie ideologisch und emotional die Debatte um den Wirkstoff Glyphosat vom BMEL geführt wird. Mit fachlicher Praxis und Realität auf den Betrieben hat das vom BMEL gezeichnete Bild nichts zu tun!“. In der Entscheidung des Bundesrates, sieht er zudem, dass obwohl auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in einem Gutachten 2023 den Wirkstoff für unbedenklich hält, Sachargumente bei solch emotional aufgeladenen Debatten keine Berücksichtigung mehr finden. „Fakt ist längst, dass im modernen Pflanzenschutz Glyphosat als letztes Mittel genutzt wird. Zudem zeigt beispielsweise im Rheinland die enge Kooperation von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, dass es keine Probleme bei praxisgerechter Anwendung gibt. Im Gegenteil, der Verzicht auf Bodenbearbeitung sorgt dafür, dass weniger Mineralisation stattfindet und die Auswaschung von Stickstoff gemindert werden kann“, so Conzen.

Damit die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung rechtzeitig in Kraft treten und Rechtssicherheit schaffen kann, wird eine offizielle Verkündigung spätestens bis zum 30. Juni 2024 benötigt.

 

Quelle: RLV

Veröffentlichungsdatum: 17. Juni 2024