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„Bundesregierung soll Zeitplan zur Vereinfachung der Einfuhrumsatzsteuer vorlegen“

Im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister haben sich die Länder auf Hamburgs Beschlussvorschlag zu einer Vereinfachung der Einfuhrumsatzsteuer verständigt. Zum Abschluss der Wirtschaftsministerkonferenz sagt Hamburgs Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Das gegenwärtige Verfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer ist eine bürokratische Last und längst zu einem Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland geworden. Immer wieder erlebe ich bei Unternehmen, dass dieses Thema dringend angegangen werden muss. Das deutsche Verfahren muss verschlankt und verbessert werden, damit wir im europäischen Vergleich nicht länger hinter den Nachbarländern und -häfen zurückbleiben. Eine Vereinfachung dient nicht nur den Unternehmen, sondern wird auch Wachstumsimpulse mit sich bringen.“


Die Länder haben sich auf Hamburgs Beschlussvorschlag zu einer Vereinfachung der Einfuhrumsatzsteuer verständigt. (Foto © SK / Daniel Reinhardt)

Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt bei der Wareneinfuhr und betrifft die Produktbeschaffung vieler Unternehmen. In Deutschland muss die Einfuhrumsatzsteuer zunächst beim Zoll gezahlt werden und kann erst später auf Antrag im Rahmen der Umsatzsteuererklärung durch das jeweils zuständige Land zurückerstattet werden. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten wird sie dagegen per Direktsaldierung durch das sogenannte Verrechnungsmodell abgewickelt, sodass den Unternehmen wenig Aufwand und keine Kosten für Zwischenfinanzierungen entstehen und ihnen zugleich die Liquidität verbleibt. Im April hatte sich bereits die Finanzministerkonferenz dafür ausgesprochen, die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter voranzutreiben. Ein bisheriges Modell konnte den bürokratischen Aufwand nicht reduzieren.

Beschluss zur Optimierung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und Einführung des Verrechnungsmodells

Die Wirtschaftsminister fordern die Einführung des einfacheren Verrechnungsmodells. Dafür soll die Bundesregierung nun einen Zeitplan vorlegen.

In dem Beschlusstext weist die Wirtschaftsministerkonferenz darauf hin, „dass der Wirtschaftsstandort Deutschland in der aktuell schwierigen Konjunkthrefage, aber auch perspektivisch auf gute Wettbewerbsbedingungen angewiesen ist. Dazu gehört auch das klare Bekenntnis zur möglichst baldigen Umsetzung eines Verrechnungsmodells. Die weniger aufwändigen und die Liquidität der Unternehmen schonenden Direktverrechnungsverfahren in den meisten EU-Mitgliedstaaten führen nach wie vor dazu, dass sich Unternehmen in den Nachbarländern und nicht in Deutschland ansiedeln. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass die Ergebnisse der Evaluation des Fristenmodells die Forderungen der Wirtschaft nach Einführung eines Verrechnungsmodells stützen.“

Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet daher die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgehend die notwendigen Schritte und Gesetzesanpassungen zu ermitteln, damit die eigentlichen Arbeiten an der Umsetzung so bald wie möglich und ohne Zeitverzug beginnen können.

 

Quelle: Hamburger Hafen

Veröffentlichungsdatum: 18. Juni 2024