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Lebensmittelwirtschaft begrüßt Weiterentwicklung des Portals Lebensmittelwarnung.de

Der Lebensmittelverband Deutschland begrüßt die vorgestellte Weiterentwicklung des von den Bundesländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) getragenen Portals lebensmittelwarnung.de. Die optimierte Internetseite mit neuen Funktionen und begleitender App soll für gesteigerte Multiplikatoreffekte sorgen und damit zu einer noch stärkeren und vor allem schnelleren Wahrnehmung sowie Verbreitung von Unternehmensrückrufen beitragen.

Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, betont: "Wir haben von Anfang an die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Portals der Bundesländer und des BVL zur Kommunikation von öffentlichen Rückrufen unterstützt, aber auch bestehendes Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Wir sind uns einig, dass potenziell gesundheitsschädliche Lebensmittel, die die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erreicht haben könnten, durch einen öffentlichen Rückruf schnell und effizient vom Markt genommen werden müssen. Dazu leistet das weiterentwickelte Portal als bundesweites vertrauenswürdiges Kommunikationsinstrument einen bedeutsamen Beitrag."

Öffentliche Rückrufe werden auch von Unternehmensseite als wichtiger Bestandteil eines verantwortungsvollen Qualitätsmanagements angesehen, mit dem auch Vertrauenswürdigkeit demonstriert wird. Dies erklärt auch die steigende Zahl der Rückrufe in den letzten Jahren. Dr. Girnau erklärt: "Bedingt durch den technischen Fortschritt und die feineren Analyse- und Testmethoden werden heutzutage auch geringste Verunreinigungen detektiert, was wiederum zu vermehrten Meldungen im Portal führt."

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

 

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Veröffentlichungsdatum: 19. Juni 2024