Mit der Unterschrift des tschechischen Präsidenten Petr Pavel ist das zwischen der deutschen und tschechischen Regierung geschlossene Abkommen „Über die Unterhaltung und Entwicklung der Binnenwasserstraße Elbe“ völkerrechtlich verbindlich. Beide Seiten verpflichteten sich bereits 2021 darin, Rahmenbedingungen für eine funktionierende Binnenschifffahrt zu schaffen.
Für Tschechien ist die Elbe der einzige Wasserweg zu einem Seehafen und damit zu den Weltmärkten. (Foto © HHM)
Dies soll in einem wirtschaftlichen und ökologischen Rahmen geschehen. Auf deutscher Seite enthält der Vertrag eine Festlegung auf die im Gesamtkonzept Elbe (GKE) benannten verkehrlichen Maßnahmen und das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 140 Zentimetern nach derzeit gültigem gleichwertigem Wasserstand an 345 Tagen im Jahr.
Der Vertrag liegt im strategischen und ökonomischen Interesse beider Länder. Tschechien verfügt mit der Elbe über den einzigen Zugang zu den Weltmärkten über eine Wasserstraße. Mit einer verlässlichen Wassertiefe kann der Transport bestimmter Projektladungen garantiert werden. Zudem sorgt der Wasserweg auch für eine Entlastung von Schiene und Straße.
„Der Vertrag ist ein Impuls dafür, die verkehrlichen Ziele des GKE nicht aus den Augen zu verlieren und hier rasch Verbesserungen herbeizuführen. Als Hamburger Hafen begrüßen wir die Ratifikation des Abkommens durch die Tschechische Republik. Sie ist ein wichtiger Impuls für die Entwicklung der internationalen Wasserstraße Elbe in verkehrlicher und ökologischer Hinsicht sowie für die Stärkung der bilateralen Elbe-Kooperation“, sagt Axel Mattern, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V.
Bis zum vergangenen Oktober wurden die im Gesamtkonzept Elbe (GKE) benannten verkehrlichen Maßnahmen und das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 140 Zentimetern auch von den Umweltverbänden akzeptiert. In der „Dessauer Elbe-Erklärung“ fordern sie jetzt jedoch ein Moratorium für die verkehrlichen Maßnahmen. Das widerspreche den Zielen des Abkommens, unterstreicht Mattern.
Quelle: Hafen Hamburg Marketing
Veröffentlichungsdatum: 20. Juni 2024