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Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols erneuert

Am Sitz des Raiffeisenverbandes Südtirol in Bozen wurde am 24. Juni 2024 der erneuerte Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols unterzeichnet. Der Vertrag betrifft 21 Obstgenossenschaften bzw. Obstverbände in Südtirol und rund 1800 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das sind die wirtschaftlichen und normativen Neuerungen.

Die Neuerungen im kürzlich unterzeichneten erneuerten Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols betreffen sowohl den wirtschaftlichen als auch den normativen Bereich: Ab 1. Januar 2024 werden die Gehaltstabellen angehoben. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2024 ist eine Nachzahlung in Form einer Una-Tantum-Zahlung vorgesehen. Auch die Zuwendungen in Form von Sachbezügen wurden wiederum bestätigt. Die Schichtzulagen bei Turnusarbeit und Arbeit am Samstag wurden sowie wie die Beträge für die Zusatzvorsorge angehoben.

Obstmagzin Südtirol
Insgesamt sind rund 1800 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Südtiroler Obstgenossenschaften von den Neuerungen des Kollektivvertrages betroffen. Foto: Raiffeisenverband Südtirol

Im normativen Teil wurden Änderungen in Bezug auf die Arbeitszeitregelung, das Vorrecht auf Wiederaufnahme, die Arbeitsplatzerhaltung im Falle von Arbeitsunfall und Freistellungen bei Ableben oder gravierender Beeinträchtigung vorgenommen.

Der neue Vertrag wurde sowohl den neuesten gesetzlichen Entwicklungen, aber auch den betrieblichen Bedürfnissen und Erfordernissen des Marktes angepasst, was zu einem insgesamt ausgewogenen Bild der Vertragserneuerung führte. Auch wurde die Wichtigkeit der Themen Vereinbarkeit Berufs- und Privatleben, Chancengleichheit und Welfare hervorgehoben und im Vertrag verankert.

Bei der Vertragsunterzeichnung wurde die Arbeitgeberseite von Verbandsobmann Herbert Von Leon und Vizedirektor Christian Tanner sowie durch die Genossenschaftsverbände VOG, VIP und Fruchtverband vertreten. Auf der Arbeitnehmerseite fanden sich die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen ASGB, FLAI AGB/CGIL, FAI SGB/CISL und UILA/SGK-UIL ein.

Der Fachbereichen Personal & Arbeitsrecht hat die Vertragserneuerung mit Beratung und Dienstleistung technisch unterstützt.

Der Vertrag gilt für den wirtschaftlichen Teil bis zum Jahresende 2025 und für den normativen Teil bis zum Jahresende 2027.


Quelle: Raiffeisenverband Südtirol

Veröffentlichungsdatum: 27. Juni 2024