Der Bundesrat hat dem Regierungsvorschlag zur Düngemittelverordnung für die Landwirtschaft in Deutschland heute eine klare Absage erteilt. „Ich begrüße es, dass die Länder den Empfehlungen des federführenden Agrarausschusses gefolgt sind, und dem Gesetz nicht zugestimmt haben“, sagt Landwirt Bernhard Conzen, der gleichzeitig Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV) ist.
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Für ihn ist es unverständlich, wieso das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Ermessensspielraum der EU-Kommission nicht gefolgt ist. „Hier hätten konstruktive Lösungswege für betroffene Betriebe angeboten werden können“, so der RLV-Präsident.
Aus Sicht des RLV sind richtige Ansätze im Gesetzesvorschlag erkennbar gewesen, um landwirtschaftliche Betriebe in nitratbeeinträchtigten Regionen von zusätzlichen Auflagen zu befreien und somit eine verbesserte Verursachergerechtigkeit zu gewährleisten. Dies würde Erleichterungen für eine Vielzahl von Betrieben im Rheinland mit sich bringen, die unter der großzügigen Ausweisung leiden.
Conzen erteilt den zusätzlichen Dokumentationspflichten für die Landwirtschaft eine klare Absage: „Dieses Bürokratiemonster bindet unsere Lebensmittelerzeuger an die Schreibtische – ohne konkreten Mehrwert“. Wieso das BMEL beim Wirkungsmonitoring als auch bei der Stoffstrombilanz über die Vorgaben der EU-Kommission hinausgeht, ist für ihn nicht nachvollziehbar und zeigt mangelndes, bundesfachministerielles Fingerspitzengefühl gegenüber dem Berufsstand.
„Jetzt gilt es den Frust auf den Höfen über die ständige Gängelung ernst zu nehmen und praxistaugliche Wege zu beschreiten!“
Quelle:RLV
Veröffentlichungsdatum: 08. Juli 2024