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BÖLW fordert längere Übergangsfrist bei Neuregelung für Bio-Importe

Ab Anfang 2025 gelten für Bio-Importe in die EU die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Damit müssen die auf europäische Erzeuger ausgerichteten EU-Regeln genauso auch in Drittländern angewendet werden (Konformität), die keine Handelsabkommen abgeschlossen haben. Die EU-Öko-Verordnung verlangt von Erzeugergruppen in Drittländern ab 2025 somit bedeutende Veränderungen, um weiterhin Bio-Lebensmittel in die EU exportieren zu dürfen.


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Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des deutschen Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Deutschland ist für Bio-Kakao, -Kaffee, -Bananen und viele weitere Produkte ein bedeutendes Importland. Viele heimische Lebensmittelverarbeiter und -händlerinnen sind auf gut funktionierende Bio-Importe angewiesen.

Um diese Wertschöpfungsketten zu sichern, ist es entscheidend, genügend Zeit für die Anpassung an die neuen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung zu geben. Da die Kontrolle und Zertifizierung von Bio-Kleinbauern und Bio-Erzeugergruppen in Drittländern nach den neuen Regeln aufgrund der späten Zulassung der Bio-Kontrollstellen erst jetzt beginnen können, ist eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025 notwendig.

Wichtig ist auch, dass die Länderbehörden, die für die Abwicklung der Bio-Importe zuständig sind, in der Übergangszeit mit Augenmaß die Einführung des neuen Systems unterstützen.“

Die Forderungen wurden bei einem Webinar des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Zusammenarbeit mit der Assoziation Ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL), dem Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und dem Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) für Bio-Importeure und -Verarbeiter unterstrichen.

Grundlage dafür waren auch Vorabergebnisse einer Untersuchung des FiBL zu den Konsequenzen für Bio-Akteure in Deutschland und für Bio-Erzeuger in Drittländer. Demnach gibt es das Risiko, dass ein Teil der Erzeugergruppen aus Drittländern aus der Bio-Zertifizierung aussteigt. Denn ein Großteil dieser Gruppen steht vor erheblichen Anpassungen: Ein größerer Teil muss seine Strukturen ändern, um weiterhin Bio-Produkte in die EU exportieren zu können. Dies führt zu höherem Aufwand für Eigenkontrollen und Zertifizierung. Auch die Anforderungen an die Gruppen verschärfen sich, so dass bei der Umstellung auf Bio bis zu vier Jahre vergehen können.

Sollten einige Erzeugergruppen aus der Bio-Zertifizierung aussteigen, kann die Verknappung von Bio-Waren die Folge sein.

Hintergrund:
Ab Anfang 2025 gelten für Bio-Importe in die EU die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Damit müssen die auf europäische Erzeuger ausgerichteten EU-Regeln genauso auch in Drittländern angewendet werden (Konformität), die keine Handelsabkommen abgeschlossen haben. Bisher galt für Betriebe und Erzeugergruppen in Drittländer die in der EU seit 2022 abgelöste Vorläufer-Verordnung 834/2007, die Erzeuger im Drittland mit einem als gleichwertig anerkannten Standard erfüllen konnten. Ab 2025 gelten die Vorgaben der Verordnung 2018/848 genauso wie in der EU auch in Drittländern ohne besondere Handelsabkommen (Umstellung von Äquivalenz auf Konformität). Diese Umstellung fordert viele strukturelle Änderungen in Erzeugergruppen und führt zu Verschärfungen bei allen Produzentinnen und Produzenten in Drittländern.

Quelle: BÖLW

Veröffentlichungsdatum: 10. Juli 2024