Das Nationale Komitee für ökologische Landwirtschaft (Cnab) der INAO hat Biobauern am 11. Juli eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um ihre beheizten Bio-Gewächshäuser von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umzustellen.
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Gewächshäuser, die vor dem 1. Januar 2020 umgebaut oder als AB (biologische Landwirtschaft) zertifiziert wurden, haben daher bis 2030 – statt bis Januar 2025, wie in den neuen INAO-Vorschriften vorgesehen – Zeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Diese Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt bereits für neue Gewächshäuser oder solche, die nach diesem Datum zertifiziert werden.
Die gewährte Frist von 5 Jahren entspricht der Forderung von der Felcoop (Obst- und Gemüsegenossenschaften) und Légumes de France (Erzeuger, FNSEA), worauf Agra Presse errinnernd hingewiesen hat.
Quelle: reussir.fr
Veröffentlichungsdatum: 18. Juli 2024