Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht und vor allem die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) für Landwirte attraktiver werden: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu am 2. August 2024 den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan förmlich eingereicht.
Bildquelle: Pixabay
Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Im Änderungsantrag finden sich Anpassungen bei der Konditionalität und den Direktzahlungen, hier insbesondere Neuerungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen – also jenen einjährigen Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick: „Die Erwartungen der Landwirte lassen sich leicht zusammenfassen: Wer freiwillig mehr für die Umwelt leistet, braucht einen dafür passenden Rahmen. Wir wollen es den Betrieben ermöglichen, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften. Dafür setzen wir weitere Anreize – und zwar so einfach und benutzerfreundlich wie möglich. Wir machen die Öko-Regelungen praxisgerechter und für die Betriebe einfacher umsetzbar.“
Bei den Öko-Regelungen (ÖR) ist im Einzelnen Folgendes vorgesehen:
ÖR 1a (nicht produktive Flächen)
ÖR 1b (Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland)
ÖR 1d (Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland)
ÖR 2 (Anbau vielfältiger Kulturen)
ÖR 3 (Agroforst)
ÖR 4 (Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs)
ÖR 6 (Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln)
Weitere Informationen.
Hintergrund:
Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Ausgestaltung. Konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe werden für die freiwillige Umsetzung dieser Maßnahmen – und damit erbrachte Umweltleistungen – honoriert. Dazu zählen beispielsweise die sogenannten nicht produktiven Flächen, Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung verschiedener Acker- oder Dauerkulturen ohne Pflanzenschutzmittel. Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund eine Milliarde Euro im Jahr zur Verfügung.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 07. August 2024