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Bayerns Ministerin Michaela Kaniber zieht positives Zwischenfazit

Initiative "Gemeinsam für eine schlankere Bürokratie" zeigt erste Erfolge

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und das Ohr näher an der Praxis: Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Koalitionsvertrag und im „Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern“ klar zur Entbürokratisierung in der Landwirtschaft bekannt. 

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber  hat dafür die Initiative „Gemeinsam für eine schlankere Bürokratie“, ins Leben gerufen. Das Landwirtschaftsministerium hat dazu einen umfangreicher Beteiligungsprozess in Gang gesetzt. Nun hat Ministerin Kaniber ein erstes Zwischenfazit gezogen.

„Die Kernaufgabe der Landwirte ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln und nicht die Arbeit am Schreibtisch und hinter Aktenbergen. Mit unserem umfangreichen Beteiligungsprozess haben wir unser Ohr ganz nah an den Praktikern. Nur so bekommen wir wertvolle Hinweise, was vereinfacht werden muss. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind nicht nur wichtige Partner für Biodiversitäts-, Ressourcen- und Klimaschutz. Nein, sie leisten auch wertvollste Beiträge für vitale Dörfer und für den Erhalt unserer einmaligen und attraktiven bayerischen Kulturlandschaft. Aber um das leisten zu können, brauchen sie praxistaugliche Rahmenbedingungen - diese wollen wir ihnen an die Hand geben", sagte Landwirtschaftsministerin Kaniber und zeigte sich mit den bisherigen Ergebnissen zufrieden.

Die Initiative „Gemeinsam für eine schlankere Bürokratie“ war die bisher größte Umfrage in der Geschichte des Landwirtschaftsministeriums - und der Rücklauf übertraf alle Erwartungen. Mit 13.775 Rückmeldungen und rund 107.000 Texteingaben zeigt sich sehr deutlich, dass sich etwas ändern muss. Und die rund 35.000 Vorschläge zeigen gleichzeitig auch wo und vielleicht wie. Die Ergebnisse der Umfrage werden nun Schritt für Schritt ausgewertet und umgesetzt.

Und auch das passiert gemeinsam – Verwaltung und Praxis an einem Tisch. Ergebnis eines gemeinsamen Seminars aus Praktikerrat und Verwaltung ist eine Agenda zu den am häufigsten genannten bürokratischen Belastungen. Hierzu zählen unter anderem die Themen Düngeverordnung, Kommunikationswege, belastende Termine, Gewässerrandstreifen und GLÖZ-Standards. Aber auch der Mehrfachantrag, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Zertifizierungssysteme und Tierhaltung.

Mit der Umsetzung hat das Ministerium umgehend begonnen und es gibt bereits erste Erfolge zu verzeichnen: Das komplexe Düngerecht wurde von fast drei Vierteln der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmern angesprochen. Als erste Erleichterung wird es das Bayerische Landwirtschaftsministerium in diesem Jahr bereits ab Herbst ermöglichen, die Flächennutzung im System iBALIS für das kommende Jahr einzutragen. 

Somit kann deutlich früher überprüft werden, ob die Vorgaben der Fruchtfolge bei der Konditionalität und der Förderung eingehalten werden. Außerdem kann die geplante Flächennutzung dann auch für die Düngebedarfsermittlung genutzt werden. Die Anbauplanung nach der Ernte 2024 wird damit wesentlich erleichtert, Doppeleingaben in mehrere EDV-Systeme und Übertragungsfehler werden vermieden und auf den Betrieben wird eindeutig Zeit eingespart.

Auch beim wichtigen Anliegen „Streichung der nicht notwendigen Stoffstrombilanz“ gibt es vorläufige Fortschritte zu vermelden: Ausgehend von einem Antrag Bayerns hat der Bundesrat Anfang Juli dem Düngegesetz nicht zugestimmt. Im Gesetzentwurf war nach wie vor die Stoffstrombilanz enthalten, die für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nicht erforderlich ist. 

„Wir hoffen, dass der Bund dieses deutliche Signal der Länderkammer endlich versteht und die Stoffstrombilanz in einem Vermittlungsverfahren gestrichen wird. Bayern trägt die neue Monitoring Verordnung mit, wenn im Gegenzug die Stoffstrombilanz-Verordnung gestrichen wird. Hier kann unseren Landwirten jede Menge bürokratische Arbeit abgenommen werden“, so Kaniber.

Weitere Erfolgsmeldungen: Die Förderung der sozialen Dorf- und Betriebshilfe wurde neu aufgestellt, wodurch seit diesem Jahr etwa 90 Prozent der bisherigen Förderanträge obsolet werden. Auch das bayerische Tierwohlprogramm BayProTier wurde überarbeitet. Künftig wird auf einen eigenen Zahlungsantrag am Ende des Verpflichtungszeitraums verzichtet, so dass nur noch jeweils vor Beginn des Verpflichtungszeitraums, spätestens am 30. Juni jedes Jahres, ein Förderantrag gestellt werden muss. Und die Staatsregierung hat eine Kleinbetragsregelung für die EU-Agrarfördermaßnahmen der ersten Säule auf den Weg gebracht. Nach dem Gesetzentwurf, der jetzt dem Landtag vorgelegt wird, entfällt künftig die Pflicht der Behörden jeden noch so kleinen Betrag oder jede kleine Zinsforderung im Wege eines bürokratischen Verfahrens wiedereinziehen zu müssen.

Klar ist aber auch, viele Erleichterungen für die Landwirte müssen in Berlin oder Brüssel umgesetzt werden: Ausgehend von einer Initiative Bayerns bei der Herbstagrarministerkonferenz 2023 haben die Länder stattliche 194 Bürokratieabbauvorschläge an den Bund übermittelt und ihm damit einiges an Hausaufgaben mitgegeben. Bayern begleitet den Prozess auf Bundesebene intensiv.

„Wir haben erreicht, dass das Thema‚ Bürokratieabbau‘ ab Herbst 2024 ein ständiger Tagesordnungspunkt auf den regulären Agrarministerkonferenzen sein wird. Wir werden den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen und als Länder dafür sorgen, dass die Bürokratie dort abgebaut wird, wo am meisten davon entsteht“, so Landwirtschaftsministerin Kaniber.

Auch hier zeigt die bayerische Initiative bereits erste Wirkung: Zum Beispiel muss der Nachweis als „aktiver Betriebsinhaber“ bei der Beantragung von EU-Agrarzahlungen künftig nicht mehr jährlich erfolgen. Ein bereits vorhandener Nachweis kann weiterverwendet werden. Außerdem genügt bei Kontrollen im Bereich der Tierprämien eine Ohrmarke, wenn die zweite verlorengegangen sein sollte. Und auf Initiative Bayerns wird das GAP-Konditionalitäten-Gesetz dahingehend geändert, dass die Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche, etwa durch Bebauung, ab nächstem Jahr im Förderrecht genehmigungsfrei ist.

Außerdem setzt sich Bayern dafür ein, dass der Bund Erleichterungen bei EU-Standards umsetzt. So hat die Europäische Union nach den erfolgreichen Bauernprotesten Änderungen der GLÖZ-Standards beschlossen. Zur Umsetzung in Deutschland haben sich die Agrarministerrinnen und Agrarminister auf Erleichterungen bei den einzuhaltenden Grundstandards bei der Bewirtschaftung (GLÖZ 5, 6, 7 und 8) verständigt. Nach Umsetzung im Bundesrecht im Herbst 2024 ergeben sich ab 2025 erhebliche Erleichterungen und Vereinfachungen bei den GLÖZ-Vorgaben und Verbesserungen bei den sogenannten Öko-Regelungen.

Des Weiteren hat der von Ministerin Kaniber eingesetzte Praktikerrat unter Leitung des ehemaligen Staatsministers Dr. Marcel Huber Vorschläge erarbeitet, wie eine schlankere GAP 2028 aussehen kann die Bayern in Brüssel einfordern wird.

„Die ersten Schritte sind getan, aber wir haben noch viel vor uns. Mein Ministerium arbeitet weiter intensiv an der Umsetzung der Agenda und der vielen Vorschläge aus der Praktiker-Umfrage. Zum Beispiel an Möglichkeiten einer automatisierten Düngebedarfsermittlung, sinnvolle Erleichterungen beim Walzverbot von Grünland im Frühjahr oder bei der Definition von Gewässerrandstreifen.

Viele kleine Schritte können letztlich aber Großes bewirken. Ich will in Bayern alle Spielräume nutzen und werde auch beim Bund und in Brüssel nicht lockerlassen“, so Kaniber abschließend.
Pressekontakt


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Veröffentlichungsdatum: 16. August 2024