Mit dem Ursprung im Fleisch- und Fleischwarensektor startet das Herkunftszeichen Deutschland nun auch bei frischem Obst und Gemüse. Das Herkunftskennzeichen Deutschland können Lebensmittelunternehmen sowie Lebensmittelhersteller nutzen und ihre eigenen Produkte damit kennzeichnen, wenn die Ware in Deutschland hergestellt wurde, informiert der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in seinem Newsletter.
Durch die EU-Vermarktungsnormen ist die Angabe des Herkunftslandes bei frischem Obst und Gemüse zwar gesetzlich verpflichtend, aber die Nutzung des Zeichens ist auch bei deutscher Ware nur mit etwas Zusatzaufwand möglich.
Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig für die Überprüfung der neuen Herkunftskennzeichnung der „Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft“ (ZKHL) anmelden. Alle Produktions- und Vermarktungsschritte müssen hierfür nachweislich in Deutschland stattgefunden haben.
Da es sich nicht um ein Qualitätssiegel im engeren Sinne handelt, ist für QS- Systempartner das Vorgehen denkbar einfach: QS ist als Prüfsystem bei der ZKHL, die das Herkunftszeichen Deutschland vergibt, registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, müssen sich deshalb nur in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden.
Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhält über die Datenbank die entsprechende Information und kann die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichen Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS- Audit direkt mit überprüfen.
Weitere Informationen finden sich auf der Website „herkunft- deutschland.de“.
Quelle: DFHV Newsletter
Veröffentlichungsdatum: 02. September 2024