Die Konsumentenschützerder Arbeiterkammer Oberösterreich kontrollierten das Angebot an frischem Obst und Gemüse in den Regalen österreichischer Supermärkte. Das Ergebnis fällt schlecht aus: In jedem Geschäft wurde verdorbene Ware gefunden. 4 mangelhafte Produkte fanden die Tester:innen bei Norma, 3 bei Lidl, je 2 bei Winkler Markt, Uni Markt, Penny Markt, Hofer und Maxi Markt und jeweils ein Produkt bei Billa und Eurospar.
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Bessere Qualitätssicherung nötig
Bei den aktuell hohen Preisen ist es für Konsument:innen besonders ärgerlich, wenn sich bereits kurz nach dem Einkauf herausstellt, dass eine Frucht oder ein Gemüse im Netz beziehungsweise in der Plastikschale verdorben ist. Wenn Konsument:innen den vollen Preis bezahlen, dann dürfen sie auch einwandfreie Ware erwarten.
Der Lebensmittelhandel sollte den Mitarbeiter:innen mehr Zeit für das Überprüfen und Aussortieren der Ware einräumen. Obst und Gemüse sollte rechtzeitig preisreduziert angeboten werden, denn Lebensmittel sind zu wertvoll, um weggeschmissen zu werden.
Nicht nur eklig, möglicherweise auch schädlich für die Gesundheit
Schimmelpilze sind nicht immer gesundheitsschädigend. Manche Schimmelpilzarten bilden aber giftige Stoffwechselprodukte – sogenannte Mykotoxine.
Während es eher nur in seltenen Fällen zu akuten Schimmelpilzvergiftungen kommt, stellen vor allem die langfristigen Auswirkungen ein Problem dar. Sind Betroffene etwa mehrfach oder über einen längeren Zeitraum diesen Giftstoffen ausgesetzt, können sie leber-, nieren- oder immunschädigend wirken beziehungsweise die Entstehung von Krebs begünstigen.
Beerenfrüchte neigen zu raschem Schimmelbefall
Nehmen Sie sich Zeit zum Einkaufen!
Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern achten Sie auch auf die Qualität. Wählen Sie Obst, das frei von Druckstellen und Verletzungen ist, und bevorzugen Sie lose Ware. Kaufen Sie möglichst frisch und achten Sie auf eine artgerechte Lagerung.
Ihr Recht als Konsument:in
Wenn Sie feststellen, dass Sie verdorbenes Obst oder Gemüse gekauft haben, reklamieren Sie das Produkt so rasch wie möglich unter Vorlage des Kassenbons. Sie haben Anspruch auf Austausch der Ware.
Testergebnis: Verdorbenes Obst und Gemüse.
Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich
Veröffentlichungsdatum: 09. September 2024