Dies wurde von dem Leiter für Obst und Gemüse bei COAG, Andrés Góngora, vorgebracht, der erklärte, dass das Urteil des EuGH nicht auf die 12-monatige Schonfrist warten sollte, berichtet Hortoinfo.es.
Der Koordinator der Landwirt- und Viehzüchterorganisationen (COAG) in Spanien forderte in dem Abgeordnetenhaus die sofortige Aussetzung des Agrarhandelsabkommens zwischen der EU und Marokko nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
COAG bedauert, dass das Urteil die Aufrechterhaltung des Abkommens über Liberalisierungsmaßnahmen für Agrarprodukte zwischen der EU und Marokko für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der Veröffentlichung des Urteils (4. Oktober 2024) erlaubt.
Góngora forderte eine sofortige Umsetzung des Urteils, ohne Schonfristen: „Die europäischen Landwirte hatten diese Schonfrist nicht und wir leiden täglich unter unfairer Konkurrenz durch Importe im Rahmen des Abkommens“, so der Artikel.
Quelle: Hortoinfo.es
Veröffentlichungsdatum: 21. November 2024