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FEPEX: EU analysiert weiter EuGH-Urteil, das Teil des Assoziierungsabkommens mit Marokko bezüglich Ausweitung der Konzessionen auf Sahara-Produktion für nichtig erklärt

Bei dem Ausschuss für Landwirtschaft des Europäischen Parlaments (EP), der am Montag tagte, erklärte die EU, dass sie die beiden Urteile des Gerichtshofs der EU (EuGH) bezüglich der Sahara vom 4. Oktober noch immer analysiert, das einen Teil des Agrarabkommens der EU mit Marokko für nichtig erklärt, insbesondere den Teil, der sich auf die Ausweitung der Marokko gewährten Konzessionen auf die Produktion in der Westsahara bezieht, und das andere Urteil, das sich auf die Kennzeichnung der Produktion aus der Sahara bezieht, „ohne jedoch auf der Sitzung mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um beiden Urteilen nachzukommen“, informiert der spanische Verband FEPEX.

Der Leiter der Abteilung für Wein, Alkohol und Gartenbauprodukte, Mauro Pionelli, der in dem Agrarausschuss des EP im Namen der Generaldirektion Landwirtschaft (DG Agri) sprach, bekräftigte, dass die Kommission alle Elemente der Urteile intern bewertet, um der Gerichtsentscheidung nachzukommen. In diesem Zusammenhang und als Antwort auf die Forderungen von Abgeordneten und einem Teil des Gemeinschaftssektors, das Abkommen mit Marokko zu ändern, erklärte er, dass das einzige, was der EuGH in Frage gestellt habe, die Ausweitung der Zollpräferenzen auf die Westsahara sei, nicht das Assoziierungsabkommen mit Marokko selbst.

Die auf die Sahara ausgedehnte Zollpräferenz wurde von dem Gerichtshof als ungültig erachtet, hat jedoch keinen Einfluss auf das Abkommen mit Marokko in seiner Gesamtheit, wie der EU-Leiter erklärte, woraus sich laut FEPEX ableiten lässt, dass die Kommission nicht die Absicht habe, das Assoziierungsabkommen mit Marokko zu ändern.

„Die an dem Agrarausschuss teilnehmenden Abgeordneten betonten die Bedeutung der Anwendung der Urteile des EuGH und hoben die Intervention der spanischen Abgeordneten Carmen Crespo hervor, die die negativen Folgen der landwirtschaftlichen Zugeständnisse an Marokko für die Gemeinschaftsproduktion erläuterte“, so FEPEX.

„Sie erinnerte daran, dass sich bei der Unterzeichnung des ersten Assoziierungsabkommens mit Marokko die Importe einiger Produkte vervierfacht haben. Als Beispiel führte sie an, dass Marokko heute der Hauptlieferant von Beeren sei und dass bei Tomaten 73,7 % des Wertes der Nicht-EU-Tomatenimporte aus Marokko stammen. Crespo wies darauf hin, dass die Landwirte nicht darauf vertrauen, dass die Abkommen strikt eingehalten werden, da sie der Ansicht sind, dass die Kontrolle der Importe unzureichend sei.”

FEPEX führt weiter aus: „In Bezug auf das Urteil, das die Kennzeichnung von Produkten aus der Sahara mit Bezug auf ihren Ursprung vorschreibt, sagte der französische Europaabgeordnete Eric Sargiacomo, dass die Kommission klären sollte, wie die Zollkontrollen in der EU durchgeführt werden, und betonte auch die Notwendigkeit einer Reform des Einfuhrpreissystems für Tomaten aus Marokko, das nicht eingehalten wird.”

„Auch die grünen Europaabgeordneten Martin Häusling aus Deutschland und Cristina Guarda aus Italien sagten, dass das Urteil des Gerichtshofs eindeutig sei und dass sie der Meinung seien, das Abkommen mit Marokko sollte neu ausgehandelt werden, und forderten gleichzeitig Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Importe, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen“, so FEPEX.

„Für FEPEX sollte die strikte Anwendung des Urteils des EuGH bedeuten, dass innerhalb eines Jahres die Obst- und Gemüseproduktion aus der Westsahara, die einen wachsenden Teil der marokkanischen Exporte in die EU ausmacht, von den Marokko gewährten Zollvorteilen ausgeschlossen wird, was zu der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit der Gemeinschaftserzeuger beitragen wird.“

 

Quelle: FEPEX

Veröffentlichungsdatum: 22. November 2024