Österreich: Köstinger wieder Agrarministerin
100 Tage nach der Nationalratswahl wurde am Dienstag, dem 7. Jänner die neue Regierung aus ÖVP und Grünen angelobt. Elisabeth Köstinger wird das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) leiten, sie war bereits von 2017 bis 2019 als Ministerin für den Agrarbereich zuständig.
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Sebastian Kurz wird damit zum zweiten Mal Bundeskanzler, sein Kabinett besteht aus 14 Ministerinnen und Ministern. Zu den wichtigsten Schwerpunkten im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören die Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe, der verstärkte Absatz heimischer Lebensmittel im In- und Ausland, der Schutz der hohen Produktionsstandards und die Weiterentwicklung des Masterplans für den ländlichen Raum.
Existenzen der bäuerlichen Familienbetriebe absichern
Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 enthält ein umfangreiches Kapitel mit dem Titel „Landwirtschaft, Tierschutz, ländlicher Raum“. Darin wird einleitend die Bedeutung des heimischen Agrarsektors und der Tätigkeit der Bäuerinnen und Bauern hervorgehoben. Im Agrarkapitel heißt es: „Die österreichische Landwirtschaft ist kleinstrukturiert und auf höchste Qualität ausgerichtet - Agrarfabriken sind für uns keine Alternative. Unser Fokus liegt darauf, Österreich als Vorzeigemodell in Europa weiter zu stärken. Übergeordnetes Ziel ist dabei die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, der Erhalt einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft sowie ein hoher Selbstversorgungsgrad.“ Gestärkt werden soll auch die bäuerliche Direktvermarktung. Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Ländlicher Raum zur Unterstützung der lokalen und regionalen Entwicklung.
Lebensmittel transparenter kennzeichnen
Die Bundesregierung betont die große Bedeutung der Erzeugung hochqualitativer Lebensmittel durch die bäuerlichen Familienbetriebe. Die Konsumenten sollten wissen, wo ihr Essen herkommt. Eine wichtige Maßnahme sei daher die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) sowie in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021. Die regionale Herkunft der Lebensmittel solle als Qualitätskriterium in der Gastronomie verstärkt werden.
Quelle: SBB.it/ AIZ
Veröffentlichungsdatum: 13.01.2020