ZVG unterstützt Forderung nach Überprüfung der Nitratmessstelle
Weitere Verbesserungen beim Düngeverordnungsentwurf nötigDer Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass die Länder die Messtellen für Nitrat im Grundwasser überprüfen und für mehr Transparenz bei der Weitergabe von Daten sorgen sollen. Gleichzeitig sieht der ZVG noch weiteren Nachbesserungsbedarf bei dem nun vorgelegten Entwurf zur Verordnung einer Änderung der Düngeverordnung. Insbesondere sieht der Verband den Gemüseanbau in Deutschland gefährdet.
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Der ZVG kritisiert in seiner eingereichten Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, dass die Auswirkungen auf die Vermarktung bei einer Unterdüngung von 20 Prozent nicht abzusehen sind. Durch die Unterversorgung werden die geforderten Qualitäten der abnehmenden Hand in vielen Teilen nicht erfüllt werden und die nichtvermarktungsfähige Ware wird zunehmen. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gemüsebaues im Vergleich zum europäischen Anbau deutlich geschwächt. Dies ist auch kontraproduktiv im Sinne der „Lebensmittelverschwendung“.
Außerdem bemängelt der ZVG die vorgesehene Begrünungspflicht, die in dieser Form den Anbau sehr früher Pflanzgemüse aber auch frühe Säkulturen wie Möhren und Zwiebeln unmöglich macht. Eine regionale Frühgemüseversorgung wird damit weitgehend ausgeschlossen. Der ZVG spricht sich stattdessen für weitere Grenzen der Ausnahmeregelung aus.
Auch das vorgeschlagene Ausbringungsverbot für Festmiste oder Komposte vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar wird kritisch gesehen. Dies führt insbesondere für die Betriebe, die in diesem Zeitraum Erntereste wie zum Beispiel von Tomaten, Paprika und Gurkenpflanzen aus den Gewächshäusern sowie für Betriebe, die Putzabfälle nach der Aufbereitung z. B. bei Porree und Kopfkohlen wieder auf der Fläche ausbringen müssen, zu erheblichen Erschwernissen. Dies gilt ebenso für Pilzbetriebe, die den Kompost der Produktion auszubringen haben.
Die komplette Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden: www.g-net.de
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 21.01.2020