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BGA-Kurzstatement zur Verabschiebung des Corona-Hilfspakets durch den Bundesrat

30. März 2020

Zur Verabschiedung des Corona-Hilfspakets durch den Bundesrat erklärt BGA-Präsident Dr. Holger Bingmann: „Mit der Zustimmung des Bundesrats ist der gigantische Rettungsschirm zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus endgültig aufgespannt.

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Für den Erfolg aller stabilisierenden Maßnahmen wird entscheidend sein, dass die beschlossenen finanziellen Hilfspakte die Unternehmen auch erreichen, insbesondere den breiten Mittelstand. Vielen Unternehmen, gerade auch kleineren, steht das Wasser bereits bis zum Hals und bleiben nur noch wenige Tage Zeit.

Daher gilt es nun vordringlich, die Stolpersteine und Fallstricke bei der Umsetzung zu identifizieren, die einem schnellen Durchreichen der Hilfen an die Unternehmen im Wege stehen, und die Lücken im Hilfsnetz zu schließen.

So müssen die Finanzierungshilfen schnell und wirksam ergänzt werden. Der Sicherung der Liquidität über die schnelle und unbürokratische Finanzierung und der Absicherung von Forderungen sind dabei zentrale Bedeutung beizumessen.

Ebenso brauchen die Unternehmer beispielsweise Klarheit, dass sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn ihre Mitarbeiter wegen der Schul- und Kitaschließungen zur Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können. Darüber hinaus müssen sie dort, wo die Auftragslage krisenbedingt steigt, zeitlich flexibel arbeiten dürfen. Hier brauchen wir eine bundesweit einheitliche Lockerung der Vorschriften zur Höchstarbeitszeit und Sonntagsarbeit.

Auch die Sicherung der Außenhandelsfinanzierung durch Anpassung des Hermesinstrumentariums steht noch auf der Agenda, wie auch die Erleichterung in der Zollbürokratie und die Stundung von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen.

Schließlich ist zudem Europa gefordert, so etwa bei der schnellen Umsetzung der von der EU-Kommission geforderten ‚grünen‘ Vorrangspuren und beim Offenhalten der Grenzen für Berufspendler.“

Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Berlin, 27. März 2020

Veröffentlichungsdatum: 30.03.2020

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