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Gesamte Branche massiv von Corona-Krise betroffen

Soforthilfen: ZVG begrüßt Klarstellung zum landwirtschaftlichen Gartenbau

31. März 2020

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Klarstellung zum Geltungsbereich der Soforthilfen. Mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern können landwirtschaftliche Betriebe und damit auch der landwirtschaftliche Gartenbau von den Corona-Soforthilfen profitieren.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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„Der ZVG und seine Landesverbände haben wiederholt auf die Ungleichbehandlung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieben hingewiesen“, betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Dabei ist die gesamte Branche mit allen Betriebsformen massiv von der Krise betroffen.

Auch kleinere gärtnerische Betriebe brauchen dringend Soforthilfen, um wenigstens einen Teil der laufenden Fixkosten decken zu können. Bereits jetzt wird verkaufsfähige Ware in großen Mengen vernichtet. Die ganze diesjährige Saison ist durch fehlende Arbeitskräfte und unsichere Absatzmöglichkeiten gefährdet.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2020

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