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TTIP 2.0: Das Gentechnikrecht ist nicht verhandelbar

20. Mai 2020

75 Verbände unter der Führung von Friends of the Earth Europe haben EU-Handelskommissar Phil Hogan geschrieben. Sie fürchten, dass die EU in den laufenden Handelsgesprächen mit den USA Zugeständnisse bei den Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen machen wird. Die Kommission verneint das, will aber die Zusammenarbeit mit den USA in „innovativen Bereichen der Biotechnologie“ fördern.

Bildquelle: Shutterstock.com Gentechnik
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Bereits im Februar machten in Brüssel Berichte über die TTIP 2.0 genannten und kurz vor dem Abschluss stehenden Handelsgespräche die Runde. Die EU-Kommission wolle auf Wunsch der USA neue gentechnisch veränderte Pflanzen schneller zulassen, berichtete das Magazin Politico und nannte zwei Jahre als maximale Verfahrensdauer. Da die Gespräche nach Medienberichten auch während der Pandemie weitergeführt wurden, wandten sich nun 75 europäische Verbände an Handelskommissar Hogan. Sie erinnerten ihn daran, dass das strenge EU-Zulassungsverfahren das Ziel habe, Menschen und Umwelt zu schützen und deshalb nicht zur Verhandlung stehen dürfe. Statt dessen müsse es verbessert werden, denn die Zulassungen beruhten „auf einer oberflächlichen wissenschaftlichen Bewertung, die wichtige potentielle Schäden ignoriert“. Darüber hinaus seien die EU-Zulassungen „das Ergebnis eines zutiefst undemokratischen Entscheidungsprozesses“, in dem die Kommission einseitig entscheide, ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten und gegen die Einwände des Europäischen Parlaments. Die Verbände forderten die Kommission auf, die Sicherheitsbewertung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verbessern und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Geltungsbereich des Gentechnikrechts umzusetzen. Auch müsse die Kommission alle Versuche zurückweisen, GVO, die aus neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas stammen, von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen.

Die Organisation Testbiotech hatte bereits im März an die EU-Kommission geschrieben und ähnliche Befürchtungen geäußert wie nun die Verbände in ihrem Brief. Die Kommission versicherte in ihrer Antwort, dass Handelsabkommen „weder die Standards in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit noch den Inhalt der Risikobewertung oder die Geschwindigkeit der Risikobewertung ändern“. Das EU-Gentechnikrecht bleibe, wie alle anderen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit, „bei allen Handelsabkommen uneingeschränkt anwendbar“. Die Kommission räumte dabei ein, dass sie mit den USA regelmäßige Dialoge über die Biotechnologiepolitik führe, „um Informationen auszutauschen und die Zusammenarbeit in innovativen Bereichen der Biotechnologie zu fördern“. [lf]

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Quelle: Informationsdienst Gentechnik

Veröffentlichungsdatum: 20.05.2020

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