ZVG begrüßt Verlängerung der Einreiseregeln für Saisonarbeitskräfte - Bedarf an Arbeitskräften weiter hoch
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Fortführung der bestehenden Regelung für die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte bis 15. Juni 2020. Die ursprüngliche Regelung wäre Ende Mai ausgelaufen und hätte die Betriebe hart getroffen, denn der Bedarf an Arbeitskräften für Pflege- und Erntearbeiten ist weiterhin hoch.
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ZVG-Präsident Jürgen Mertz hatte gemeinsam mit den Vorsitzenden der Bundesfachgruppen Obst, Jens Stechmann und Bundesfachgruppe Gemüse, Christina Ufen, vergangene Woche noch einmal bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenminister Horst Seehofer für eine Verlängerung und für die Beibehaltung der bisherigen Hygiene-Regelungen geworben.
„Für den Juni brauchen die Betriebe schnellstmöglich eine sichere und vertretbare Lösung, um Saisonarbeitskräften die Einreise zu ermöglichen“. betont Mertz. Die beschlossenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind dabei unabdingbar und müssen von den Betrieben ohne Abweichung eingehalten werden.
„Gartenbau und Landwirtschaft sind mehr als Spargel- und Erdbeeranbau, die in der aktuellen Diskussion zu Saisonarbeitskräften im Vordergrund stehen“, stellt Stechmann klar.
„Ein Engpass mit Frischware hätte zudem auch Auswirkungen auf die weitere Verarbeitung wie zu Konserven oder zu Tiefkühlprodukten, ergänzt Ufen.
Die Hygieneregelungen stehen außer Frage, müssen aber auch an das Geschehen im Arbeitsablauf angepasst sein. Eine flächendeckende Lösung für die vielfältigen Tätigkeiten im Obst- und Gemüsebau können nur in Absprache mit den zuständigen Behörden vor Ort gefunden werden.
Hintergrund:
Das am 2. April vorgestellte Konzeptpapier zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Robert Koch-Institut (RKI) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) als Vertreter der grünen Branche hat die Einreise von Arbeitskräften für saisonale Tätigkeiten aus EU-Mitgliedssaaten für die Monate April und Mai ermöglicht und den Betrieben Handlungsspielraum gegeben.
Die Ministerien gaben nun bekannt, dass die Regelung bis 15. Juni verlängert wird. Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso wie das Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Dieses ist laut Ministerienangaben derzeit nicht ausgeschöpft: Eingereist seien demnach bisher rund 33.000 Saisonarbeitskräfte. Eine weitere Anschlusslösung für die Zeit nach Mitte Juni soll sich an dem dann beschlossenen Grenzregime orientieren.
Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Veröffentlichungsdatum: 26.05.2020