RLV/Mundraub: Verbotene Früchte - Diebstählen auf Feld
Auch in diesem Jahr berichten Landwirte von Diebstählen auf Feld und Acker. Manche Menschen scheinen die regionalen Produkte so sehr zu locken, dass sie sich direkt selbst bedienen. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) appelliert deshalb an die Öffentlichkeit, nicht unerlaubt Feldfrüchte zu pflücken.
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Verlockend sehen die orangenen Kürbisse, Kartoffeln, Erdbeeren oder auch Äpfel allemal aus. Doch das darf man nicht zum Anlass nehmen, diese einfach für den privaten Gebrauch zu ernten, erklärt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). Dabei handelt es sich nämlich nicht um Kavaliersdelikte, es ist verboten. Der RLV appelliert hierbei an die Vernunft der Selbstpflücker. „Landwirte arbeiten das ganze Jahr über für diese eine Ernte, im Prinzip steht also der Jahreslohn dort auf dem Feld. Nimmt der Diebstahl Überhand, tut das ordentlich weh und kostet Geld und Nerven.“ Im schlimmsten Fall werden bei den unerlaubten Pflückaktionen noch Pflanzen oder Äste beschädigt, sodass noch Folgekosten dazu kommen können, heißt es weiter. Auch bringe es nicht viel, wenn man sich an Futtermais bedient, denn der sei weniger als Grillgut sondern eher als Kuhfutter gedacht.
Nicht jede Region macht hierbei dieselben Erfahrungen, doch viele landwirtschaftliche Betriebe weisen im bevölkerungsreichen Rheinland eine große Nähe zu Stadt und Zivilisation auf. Der Verband bittet daher, auf die Selbstbedienung zu verzichten und die Flächen und darauf wachsende Lebensmittel sowie ihre Produzenten zu respektieren. Im Internet findet man laut RLV außerdem Möglichkeiten, legale Stellen für Mundraub zu finden (https://mundraub.org/). Viele Landwirte bieten außerdem Extra-Felder an, auf denen Früchte gegen Bezahlung gepflückt werden können.
Quelle: RLV
Veröffentlichungsdatum: 31.07.2020