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Julia Klöckner für "grüne Gentechnik"

03. August 2020

Vor zwei Jahren hat der EuGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Pflanzen, die mittels moderner Mutageneseverfahren, wie der Genschere Crispr-Cas, gezüchtet wurden, als GVO (gentechnisch veränderte Organismen) eingestuft werden müssen und damit den strengen Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften der konventionellen Gentechnik unterliegen.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzen
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In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, sind die Verfahren jedoch nicht so streng reguliert. Dadurch entsteht zum einen für europäische Züchter ein Wettbewerbsnachteil und zum anderen sind bereits Pflanzen auf dem Markt, die mithilfe des Mutageneseverfahrens gezüchtet wurden. Die aus diesen Pflanzen gewonnen Lebensmittel dürfen nicht nach Europa importiert werden. Mangels geeigneter Nachweisverfahren ist es aber sowohl für Importeure als auch für die Lebensmittelüberwachung unmöglich, sie als GVOs zu identifizieren.

Die Mitgliedsstaaten der EU haben daher die EU-Kommission aufgefordert, die modernen Züchtungstechniken vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zu bewerten und bis April 2021 einen Vorschlag zur Regulierung zu unterbreiten.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich derweil in einem Gastbeitrag im „Tagesspiegel“ für eine differenziertere Sichtweise auf die neuen Züchtungstechniken ausgesprochen. Es müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob eine genomeditierte Pflanze tatsächlich das Gefährdungspotenzial für Mensch, Tier oder Umwelt berge, dass die aufwändigen Zulassungsverfahren rechtfertigen würde. Angesichts der globalen Herausforderungen könnten wir es uns demnach nicht leisten, die neuen Techniken links liegen zu lassen.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2020
 

 

Veröffentlichungsdatum: 03.08.2020

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