ZVG begrüßt neuen Anlauf zum Risikomanagement
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) unterstützt das Anliegen der Agrarminister der Bundesländer, das Risikomanagement der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe mit geförderten Versicherungsprämien zu unterstützen. Auf Zustimmung trifft auch die Anregung der Ressortchefs, Kriterien für die konkrete Ausgestaltung eine effektiven Krisenrücklage erarbeiten zu lassen. Die ablehnende Haltung des Bundes für eine bundeseinheitliche Lösung kann der ZVG dagegen keinesfalls nachvollziehen.
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Mertz: Länderansatz zu kleinteilig
„Die Erfahrungen des Gartenbaus zeigen, dass die Betriebe sich eigenverantwortlich gegen Risiken des Klimawandels absichern wollen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Der bereits vorliegende Entwurf für einen neuen Fördergrundsatz „Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sollte dringend zum Abschluss gebracht werden.
„Ein reiner Länderansatz ist zu kleinteilig“, so Mertz weiter. Die Einbettung in die GAK ermöglicht eine bundeseinheitliche Lösung.
Hintergrund:
Auf der heutigen Agrarministerkonferenz (AMK) haben die Minister und Senatoren der Agrarressorts den Bund erneut aufgefordert, die einzelbetriebliche Risikovorsorge durch den Aufbau staatlich unterstützter Versicherungslösungen zu stärken und innerhalb einer erweiterten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) einzubetten. Sie fühlen sich durch die ersten Erfahrungen des vor kurzem gestarteten Pilotprojekts Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau in Baden-Württemberg bestätigt.
Die Ressortchefs regen außerdem an, dass die zuständigen Referenten gemeinsam mit dem Bund sowie dem Thünen-Institut Anforderungen und Kriterien für die konkrete Ausgestaltung einer effektiven Krisenrücklage definieren.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht dagegen die Förderung von Versicherungen als vorrangige Aufgabe der Länder.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 28.09.2020